Hallo
Ein Arbeitskollege hat sich letztes Jahr eine grüne Mash Black (British) Seven 125 Classic zugelegt, also die wassergekühlte Version. Sehr hübsch, aber irgendwann hakelte das Getriebe, was er sofort beim nächtsgelegenen Händler anmahnte. Gekauft war die Maschinewegen Lieferschwierigkeiten bei einem anderen Händler. Aber Ersterer hatte erklärt, er würde sich, da Vertragshändler, genauso darum kümmern (müssen).
Seit einer Woche geht gar nichts mehr. Beide Händler stellen sich quer. Sie würden vom Inporteur zuwenig Geld für Garantie/Gewährleistungsarbeiten bekommen, wenn sie jetzt den Motor zerlegten.
Da kann man doch nur zu einem Anwalt raten?
Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
- Done #30
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Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
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- Pingelfred
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Den Importeur über das Geschäftsgebaren dieser Vertragshändler informieren. Diese Händler wollen nur die schnelle Kohle abgreifen, und Service kostet halt. Motorrevisionen laufen aufgrund des Fachkräftemangels wohl öfter aus dem Ruder, gerade bei Exiten und kleinen Hinterhofbuden.
Ein Grund warum ich derartige Importprodukte meide und selbst bei RE sind derartige Händler am Start.
Fristsetzung, Gewährleistung mit Androhung die Maschine bei einem anderen Händler instand setzen zu lassen und den Aufwand notfalls per Gerichtsvollzieher und Mahnbescheid einzutreiben. Die Kreditlinie des Händlers ist dann erst Mal zerstört durch negative Einträge.
Gruß Frank
Ein Grund warum ich derartige Importprodukte meide und selbst bei RE sind derartige Händler am Start.
Fristsetzung, Gewährleistung mit Androhung die Maschine bei einem anderen Händler instand setzen zu lassen und den Aufwand notfalls per Gerichtsvollzieher und Mahnbescheid einzutreiben. Die Kreditlinie des Händlers ist dann erst Mal zerstört durch negative Einträge.
Gruß Frank
„Jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt, Morgen ist heute, Carpe Diem“
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Brett-Pitt
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Betrifft Men-in-Bläck,
oder in ... British-Racing-Green.
Hallo Done,
schnell mal die wichtigsten Fakten:
Wann war "Gefahrenübergang", also Übergabe des Moppeds?
Wichtig ist die Jahresfrist zu wahren (siehe BGB § 477 zur
Beweislastumkehr) und den Mangel schriftlich und nachweisbar
mitzuteilen (also Fisch bis Pferdekopf, per Einschrieb etc. etc.).
Wenn unter 1 Jahr kann man getrost zum Anwalt greifen, man
trägt aber trotzdem das vorläufige Kostenrisiko.
Bei 366 Tagen oder mehr muss man den Schaden beweisen
können. Da liegt das Kostenrisiko schon sehr hoch (Händler
behauptet, Schaden durch Fehlbedienung etc. etc.)
"Gegner" im Streit ist der Vertragspartner, also der verkaufende
Händler, egal wie weit der entfernt residiert. Weder der Importeur
noch der örtliche Händler haben etwas mit der Sache zu tun. Ob
es da eine belastbare "Garantie" gibt, müsste geklärt werden.
Ist der Verkäufer Kaufmann, Einzelperson, GmbH oder gar
1-Euro-Unternehmer? Solvent mit Bonität? Oder Wimpelbude?
Siehe hierzu meine Einlassungen wegen SCUB-Batterie. Während
der Werkstattchef noch klären musste, ob er mir meinen Texteingang
bestätigen darf, schob der Hiwi schon den Wechselakku über die Theke.
Jurastudium, erstes Semester...
Weiter-besser-Honda-fahren,
Winkeladvokat Pit
("Wo ist Fränk?"
Gerichtsvollzieher? Mahnbescheid?
Man braucht einen eingeklagten Titel,
und dann noch Vermögen auf der Gegenseite.)
oder in ... British-Racing-Green.
Hallo Done,
schnell mal die wichtigsten Fakten:
Wann war "Gefahrenübergang", also Übergabe des Moppeds?
Wichtig ist die Jahresfrist zu wahren (siehe BGB § 477 zur
Beweislastumkehr) und den Mangel schriftlich und nachweisbar
mitzuteilen (also Fisch bis Pferdekopf, per Einschrieb etc. etc.).
Wenn unter 1 Jahr kann man getrost zum Anwalt greifen, man
trägt aber trotzdem das vorläufige Kostenrisiko.
Bei 366 Tagen oder mehr muss man den Schaden beweisen
können. Da liegt das Kostenrisiko schon sehr hoch (Händler
behauptet, Schaden durch Fehlbedienung etc. etc.)
"Gegner" im Streit ist der Vertragspartner, also der verkaufende
Händler, egal wie weit der entfernt residiert. Weder der Importeur
noch der örtliche Händler haben etwas mit der Sache zu tun. Ob
es da eine belastbare "Garantie" gibt, müsste geklärt werden.
Ist der Verkäufer Kaufmann, Einzelperson, GmbH oder gar
1-Euro-Unternehmer? Solvent mit Bonität? Oder Wimpelbude?
Siehe hierzu meine Einlassungen wegen SCUB-Batterie. Während
der Werkstattchef noch klären musste, ob er mir meinen Texteingang
bestätigen darf, schob der Hiwi schon den Wechselakku über die Theke.
Jurastudium, erstes Semester...
Weiter-besser-Honda-fahren,
Winkeladvokat Pit
("Wo ist Fränk?"
Gerichtsvollzieher? Mahnbescheid?
Man braucht einen eingeklagten Titel,
und dann noch Vermögen auf der Gegenseite.)
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
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- Done #30
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Danke mal vorerst, habs weitergegeben.
Schaun mer mal, dann seng mer schon.
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- Pingelfred
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Moin Pitt,
für einen Mahnbescheid benötigst Du keinen "erst" eingeklagten Titel. Den Verkäufer mit einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in angemessener Frist setzen. 14 Tage auf die Null-Reaktion warten und dann die nächsten Schritte einleiten. Dafür braucht es kein Jura Erstsemester. So stzt man den Verkäufer in Verzug und dieser muss dann den evntl. beauftragten Rechtsbeistand bezahlen... und begibt sich strategisch selbst in die schlechtere Ausgangsposition.
Den Importeur interessiert es schon gewaltig wenn derartige Vertragspartner solche Äusserungen gegenüber dem Kunden tätigen. Hinter der Bühne laufen dann einige Gespräche oder Aktionen. War eine meiner Aufgaben im Vertrieb von Aprilia-Deutschland. Aufbau und Pflege des Händlernetzes.
Für jedes Problem gibt es eine passende Lösung. Mein Credo.
Grüß vom Lago
für einen Mahnbescheid benötigst Du keinen "erst" eingeklagten Titel. Den Verkäufer mit einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in angemessener Frist setzen. 14 Tage auf die Null-Reaktion warten und dann die nächsten Schritte einleiten. Dafür braucht es kein Jura Erstsemester. So stzt man den Verkäufer in Verzug und dieser muss dann den evntl. beauftragten Rechtsbeistand bezahlen... und begibt sich strategisch selbst in die schlechtere Ausgangsposition.
Den Importeur interessiert es schon gewaltig wenn derartige Vertragspartner solche Äusserungen gegenüber dem Kunden tätigen. Hinter der Bühne laufen dann einige Gespräche oder Aktionen. War eine meiner Aufgaben im Vertrieb von Aprilia-Deutschland. Aufbau und Pflege des Händlernetzes.
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Grüß vom Lago
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Brett-Pitt
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Moin Fränk,
liebe Zweitsemestler,
ein gerichtlicher "Mahnbescheid" kann von der
Gegenseite ohne Begründung bestritten werden.
Dann ist man nicht weiter als wie zuvor.
Wir müssen hier FRISTEN und VERJÄHRUNG
unterscheiden. Die Frist für die Beweisumkehr (365 Tage)
muss unbedingt genutzt werden. Selbstverständlich in
Form einer Mängelrüge , der eigenen Fristsetzung zur
Mängelbeseitigung und der In-Verzug-Setzung. Das
geschieht, weil textlich umfangreich, schriftlich gegen
Empfangsbestätigung (das ist preiswert, und man kann
noch "kulant" dabei parlieren) oder (ganz grosses Besteck)
mit gerichtlicher Zustellurkunde. Dabei geht es nur um den
Nachweis des Zugangs der Mängelrüge an sich.
NACH Fristablauf zu handeln mit der Behauptung, der Mangel
wäre schon Wochen VOR Fristablauf eingetreten, ist eine ganz
ganz schlechte Taktik. Also zählt in diesem Fall jeder Tag, soweit
überhaupt Verfristung droht.
Damit zum Mahnbescheid.
Diesen kann man nutzen als "Mahnung", zB. in eindeutigen Sachen
wie Zeitungsabo geliefert, aber Aborechnung nicht bezahlt. Viel Platz
für Erklärungen gibt der Vorgang aber nicht her.
Hauptsächliche Anwendung eines Mahnbescheids ist die Hemmung
von Verjährungsfristen nach BGB, also wenn man kurz vor Sylvester
keine Zeit mehr hat für Klageeinreichung, die Verjährung damit hemmt,
und die eigentliche Klage dann im Folgejahr eingereicht wird.
Grundsatz aus "Mahnen, Klagen und Vollstrecken":
2 Mahnungen reichen. Danach ist alles Papierverschwendung.
Meine persönliche Ergänzung:
Immer anders vorgehen, als die Gegenseite es erwartet.
Bei Miet-Nomaden hilft nur der harte Hund. Und ...äh...
kreative Vorgehensweise.
Toter-Fisch, Halve-Hahn, Blutiger-Pferdekopf, Taschen-Pfändung ...
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Prozesshansel-Pit
(in Vertretung von Robes-Pierre, der
bekanntlich heute Geburtstag feiert.
Aber nicht am Garda-See)
https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilien_de_Robespierre
liebe Zweitsemestler,
ein gerichtlicher "Mahnbescheid" kann von der
Gegenseite ohne Begründung bestritten werden.
Dann ist man nicht weiter als wie zuvor.
Wir müssen hier FRISTEN und VERJÄHRUNG
unterscheiden. Die Frist für die Beweisumkehr (365 Tage)
muss unbedingt genutzt werden. Selbstverständlich in
Form einer Mängelrüge , der eigenen Fristsetzung zur
Mängelbeseitigung und der In-Verzug-Setzung. Das
geschieht, weil textlich umfangreich, schriftlich gegen
Empfangsbestätigung (das ist preiswert, und man kann
noch "kulant" dabei parlieren) oder (ganz grosses Besteck)
mit gerichtlicher Zustellurkunde. Dabei geht es nur um den
Nachweis des Zugangs der Mängelrüge an sich.
NACH Fristablauf zu handeln mit der Behauptung, der Mangel
wäre schon Wochen VOR Fristablauf eingetreten, ist eine ganz
ganz schlechte Taktik. Also zählt in diesem Fall jeder Tag, soweit
überhaupt Verfristung droht.
Damit zum Mahnbescheid.
Diesen kann man nutzen als "Mahnung", zB. in eindeutigen Sachen
wie Zeitungsabo geliefert, aber Aborechnung nicht bezahlt. Viel Platz
für Erklärungen gibt der Vorgang aber nicht her.
Hauptsächliche Anwendung eines Mahnbescheids ist die Hemmung
von Verjährungsfristen nach BGB, also wenn man kurz vor Sylvester
keine Zeit mehr hat für Klageeinreichung, die Verjährung damit hemmt,
und die eigentliche Klage dann im Folgejahr eingereicht wird.
Grundsatz aus "Mahnen, Klagen und Vollstrecken":
2 Mahnungen reichen. Danach ist alles Papierverschwendung.
Meine persönliche Ergänzung:
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Bei Miet-Nomaden hilft nur der harte Hund. Und ...äh...
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Toter-Fisch, Halve-Hahn, Blutiger-Pferdekopf, Taschen-Pfändung ...
Mit vorzüglicher Hochachtung,
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bekanntlich heute Geburtstag feiert.
Aber nicht am Garda-See)
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Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
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Re: Hilfe für Mash Black (British) Seven 125 Classic
Um das Ganze abzukürzen, es gibt ein Inkasso Unternehmen vom Remmo Clan.
Erfolgsaussichten vor Ort, nahe 100 %
Erfolgsaussichten vor Ort, nahe 100 %