Bertarette hat geschrieben: ↑Sa 29. Mai 2021, 14:15
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Heißt das, das zwar keine kleinen Kennzeichen an große Motorräder dürfen, aber große Kennzeichen durchaus an kleine Motorräder ?
So ist es richtig und es wird normalerweise auch nicht mehr nachgerechnet, das heißt dann, daß man normalerweise bis 125ccm problemlos wählen kann.
Hier braucht man auch keine zusätzliche Begutachtung. Im Grenzfall mit nicht ganz klarer Aussage, kann aber immer ein Dienststellenleiter für seine Dienststelle eine Verfahrensanweisung ausgeben, die sich durchaus von dem, was in der Nachbardienstelle gemacht wird, unterscheiden kann.
Wenn man ein kleines Kennzeichen an einem Zweirad über 125 ccm fahren will, bekommt man das meist nicht abgestempelt.
Zum kleinen Kennzeichen bei mehr als 125ccm gibt es schon Ausnahmegenehmigungen, die halt nicht von jedem so ohne weiteres erfüllt werden können.
Für das legale Fahren eines "kleinen" Kennzeichens an einem mot Zweirad über 125 ccm benötigt man dann aber zusätzlich eine Einzelausnahmegenehmigung. Wer sich da schlau lesen will, dem gebe ich mal als Einstieg, die in meiner Ausnahmegenehmigung aufgeführten Paragraphen an die Hand:
§70 der StVZO
§10(2) FZV
in Verbindung mit der Anlage 4 FZV (Ziffer 3, Abschnitt 2).
Da trommeln halt die Leute immer ganz gerne Sivasmäßig rum, daß das Kennzeichen doch abgestempelt wäre und deshalb legal wäre, aber die dazu notwendige Ausnahmegenehmigung haben nur ganz wenige und ohne die ist ein widerrechtlich abgestempeltes "kleines" Kennzeichen weiterhin nicht legal. Dafür muß das Fahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllen, dann müßen nachweisbar die Kosten für den Umbau mehr als zumutbar sein und das muß per Gutachten bestätigt werden. In der Regel sind das zB Importfahrzeuge mit unzureichendem Platz für ein "großes" Kennzeichen und das kommt bei Mopeds selten vor.
Ich fahre zB ein niedliches und klitzekleines mehr als 125ccm Moped unter kleinem Kennzeichen, ganz legal mit Ausnahmegenehmigung. Nur es war nicht ganz so einfach und ich könnte ganze Arien zu dem Vorgang erzählen. Ich habe einfach auch ein bisschen Spass an sowas..