momoinno hat geschrieben: ↑Fr 10. Nov 2023, 17:58Dann ist es ja aber wohl wie ich schrieb: Alle die bis zu 100 mit ihrem Hänger fahren und ein Fzg mit unter 2,5to haben, bewegen sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit....und das auch noch geltend nach "LKW Ordnung". Das ist sicher 98% nicht bekannt....mir bis dato auch nicht.
Moin,
Ist dem Amtsschimmel geschuldet. Steht in den Zulassungspapieren Typgeprüft bis 100, gibt es bei der Zulassung gegen 5€(2010) und aktuell 12€ (2023) den 100er Aufkleber für den Anhänger. Egal ob gebremst oder ungebremst. Für die Einhaltung des Faktor 0,3 bei ungebremsten ist der Fahrzeuglenker, nicht Halter verantwortlich.
Und diese Tatsache wird von den meisten völlig ignoriert. Nur unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn dann noch Großzügige 120 auf dem Tacho stehen, wirds nach LKW Tarif schon extrem teuer... und sorgt für lange Gesichter.
Hab mich schon selbst ertappt bei Überführungen den Trailer vergessen zu haben, bis die nette Navigatorin mich nett darauf hinwies bei 140 Reisegeschwindigkeit doch mal bitte an den Trailer zu denken... war einfach nicht spürbar, Reifen gewuchtet, niedriger Schwerpunkt, große Räder, lange Deichsel.
Bei Tempo 80 auf BAB kann der ungebremste 750 KG Anhänger auch mit voller Last gezogen werden. Nur für die 100er Regelung bedarf es eben mehr... in Deutschland.
Gruß Frank
@Brämerli
Gratuliere zum Neuzugang. Mein Tipp. Bei frisch Verzinkter Neuware erst ein paar Monate vor Streusalzlaugeneinsatz schützen. Erzeugt sonst Weissrost. Sollte dieser auftreten, das Oxid mit destilliertem Wasser entfernen. Erst nach gewisser Zeit bildet die Verzinkung eine eigene Schutzschicht.