Deutscher muss mehr als 9000 Franken wegen einer manipulierten Schweizer Vignette zahlen
Verfasst: Fr 3. Feb 2023, 09:17
Eine manipulierte Schweizer Autobahnvignette für 40 Franken kostet einen 53-jährigen Deutschen mehr als 9000 Franken.
Er hatte sie nicht richtig angeklebt.
Das ist Betrug, urteilt das Obergericht.
Das Aargauer Obergericht verurteilte einen Mann zur Zahlung einer bedingten Geldstrafe und einem Bußgeld, weil er seine Autobahnvignette manipuliert hatte.
Die Präsidentin des Bezirksgericht Rheinfelden/Schweiz hatte den Deutschen im vergangenen April noch vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen freigesprochen.
Doch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zog den Freispruch ans Obergericht weiter.
Das Obergericht verurteilte den Mann wegen der Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 120 Franken sowie zu einer Verbindungsstrafe von 500 Franken. Das geht aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervor. Die Staatsanwaltschaft hatte per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und ein Bußgeld in Höhe von 600 Franken verhängt.
Der Deutsche hatte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben und einen Freispruch gefordert.
Das Grenzwachtkorps hatte den Lenker am 10. September 2021 um 7 Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus der Schweiz kommend unter die Lupe genommen.
Die Grenzwache stellte fest, dass die Autobahnvignette für das Jahr 2021 hinter der Windschutzscheibe mittels transparenter Trägerfolie montiert war.
Die Vignette klebte also nicht direkt an der Windschutzscheibe.
Der Mann habe die Autobahnvignette so manipuliert, dass sich diese wieder leicht und ohne Schaden von der Windschutzscheibe entfernen ließ, hieß es im Strafbefehl.
So hätte sie sich etwa auf ein anderes Fahrzeug übertragen lassen.
Das Obergericht bestätigte diesen Sachverhalt.
"Das Vorgehen erforderte außer rudimentären Bastelfähigkeiten wenig Aufwand oder Fertigkeiten", heißt es in den Erwägungen des Obergerichts.
Entsprechend könne auch "nicht von einem besonders durchtriebenen Verhalten gesprochen werden".
Grundsätzlich sei das Verhalten des Beschuldigten nicht groß über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen und das Verschulden als leicht zu werten.
Doch weil der Deutsche – zumindest noch nicht – rechtskräftig schuldig befunden wurde, muss er tief in die Tasche greifen: Das Verfahren vor dem Obergericht kostet ihn 2116 Franken und das Verfahren vor Bezirksgericht Rheinfelden mitsamt Anklagegebühr nochmal 1854 Franken.
Die Obergerichtskasse übernimmt zunächst die Kosten des amtlichen Verteidigers von 1784 Franken. Die Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.
So fallen für den Lenker – neben der bedingten Geldstrafe von insgesamt 3000 Franken und dem Bußgeld von 500 Franken – auch Unkosten in Höhe von 5754 Franken an.
Die Autobahnvignette kostete nur 40 Franken.
https://www.badische-zeitung.de/aargau/ ... position=8
Er hatte sie nicht richtig angeklebt.
Das ist Betrug, urteilt das Obergericht.
Das Aargauer Obergericht verurteilte einen Mann zur Zahlung einer bedingten Geldstrafe und einem Bußgeld, weil er seine Autobahnvignette manipuliert hatte.
Die Präsidentin des Bezirksgericht Rheinfelden/Schweiz hatte den Deutschen im vergangenen April noch vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen freigesprochen.
Doch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zog den Freispruch ans Obergericht weiter.
Das Obergericht verurteilte den Mann wegen der Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 120 Franken sowie zu einer Verbindungsstrafe von 500 Franken. Das geht aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervor. Die Staatsanwaltschaft hatte per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und ein Bußgeld in Höhe von 600 Franken verhängt.
Der Deutsche hatte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben und einen Freispruch gefordert.
Das Grenzwachtkorps hatte den Lenker am 10. September 2021 um 7 Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus der Schweiz kommend unter die Lupe genommen.
Die Grenzwache stellte fest, dass die Autobahnvignette für das Jahr 2021 hinter der Windschutzscheibe mittels transparenter Trägerfolie montiert war.
Die Vignette klebte also nicht direkt an der Windschutzscheibe.
Der Mann habe die Autobahnvignette so manipuliert, dass sich diese wieder leicht und ohne Schaden von der Windschutzscheibe entfernen ließ, hieß es im Strafbefehl.
So hätte sie sich etwa auf ein anderes Fahrzeug übertragen lassen.
Das Obergericht bestätigte diesen Sachverhalt.
"Das Vorgehen erforderte außer rudimentären Bastelfähigkeiten wenig Aufwand oder Fertigkeiten", heißt es in den Erwägungen des Obergerichts.
Entsprechend könne auch "nicht von einem besonders durchtriebenen Verhalten gesprochen werden".
Grundsätzlich sei das Verhalten des Beschuldigten nicht groß über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen und das Verschulden als leicht zu werten.
Doch weil der Deutsche – zumindest noch nicht – rechtskräftig schuldig befunden wurde, muss er tief in die Tasche greifen: Das Verfahren vor dem Obergericht kostet ihn 2116 Franken und das Verfahren vor Bezirksgericht Rheinfelden mitsamt Anklagegebühr nochmal 1854 Franken.
Die Obergerichtskasse übernimmt zunächst die Kosten des amtlichen Verteidigers von 1784 Franken. Die Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.
So fallen für den Lenker – neben der bedingten Geldstrafe von insgesamt 3000 Franken und dem Bußgeld von 500 Franken – auch Unkosten in Höhe von 5754 Franken an.
Die Autobahnvignette kostete nur 40 Franken.
https://www.badische-zeitung.de/aargau/ ... position=8