Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

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sivas
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Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

Beitrag von sivas »

BGH: Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten
FAZ hat geschrieben:Am Ende hat nun aber der Händler das Nachsehen: Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben.
Damit greift die Grundregel nicht, dass niemand etwas als Eigentum erwerben kann, das einem anderen gestohlen wurde oder ihm anderweitig abhandengekommen ist.

Untoter :shock:

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Done #30
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Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

Beitrag von Done #30 »

Meine Ebay-Kleinanzeigen. Forenpreise auf Anfrage. Biete auch Tauschbörse für Givi-Kofferschließungen

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Bernd
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Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

Beitrag von Bernd »

Hammer!
Und wenn ich meine Steuererklärung nicht pünktlich genug abgebe (die Steuer wird trotzdem vom Finanzamt abgebucht), droht mir ein Zwangsgeld.

Gruß
Bernd
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exwrangler
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Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

Beitrag von exwrangler »

Konsquenz ist, dass man auch als Händler mitfahren muss bei der Probefahrt.
Oder: Häncler bekommt die Erlaubnis, die Identifikation des Kauf-Interessenten näher zu prüfen, zum Beispiel Abfrage beim Einwohnermeldeamt.

SollteBremsen

Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges

Beitrag von SollteBremsen »

„In diesem Fall geht der Besitz auf den Probefahrer über“, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann

Als kleiner Döpp hat mir die Polizei nach Entwendung eines Lippenstiftes bei Kackstadt, er war als Geburtstagsgeschenk für meine Schwester gedacht, etwas anderes erzählt. Aber Heutzutage ist Besitz jawohl gleichzusetzen mit Eigentum, wie man hier schön erzählt bekommt.

Ich wusste es doch, mein Rechtsverständnis war schon mit 6 Jahren komplett ausgereift !

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