Ecco hat geschrieben: ↑Mi 27. Apr 2022, 10:08
Marsmännchen, interessante Info, den Onlinequatsch Antwerpen kannte ich noch nicht. Was machen Leute ohne Internet ?
Das fragte ich mich auch.
Bei der Onlineregistrierung musst du sämtliche Zeilen aus dem Fahrzeugschein angeben,
Den Fahrzeugschein dann aber am Schluss der Registrierung kopieren und hochladen.
Genauso diesen Quatsch den Überweisungsbeleg mit Registrierungsbestätigung per Einschreiben nach Belgien zu schicken.
Sowas von doppelt gemoppelt!
Dachte noch, ich schaue heute beim "Freund und Helfer" vorbei und frage wegen der Verjährung und so nach.
Interessiert hat mich noch, ob sie diesen Verstoß als "geringfügig" einschätzen.
Ob sie mir den Unterschied zwischen Erhebung und Vollstreckungsverjährung erklären könnten.
Bei der Erhebungsverjährung gilt ein Jahr bei geringen Verstöße.
Sagen wir so, ich hätte nicht mit so viel Hilfsbereitschaft und Verständnis gerechnet. Ein dickes Lob an unsere Polizei.
Leider bin ich immer noch keinen Schritt weiter.
Da meine Frau den Betrag heute schon überwiesen hat, geht es mir hier nur noch ums Prinzip.
Gruß Dieter
und Danke euch allen für die Antworten
PS. wie kann man die Überschrift auf "150 Euro Bußgeld" ändern???