Blöderweise durchquerte ich Antwerpen (ein oder zwei Mal, sehe den Strafzettel erst heute Abend)
jedenfalls habe ich heute nach 3 1/2 Jahre einen Bußgeldbescheid von sage und schreibe 300 Euro
Mein Auto entsprach in allem den aktuellen Vorschriften für die Umweltzone Antwerpen. Neues 4,5 Liter Auto mir 850 kg. Leergewicht.
Also kann es sich doch nur um einen Irrtum handeln. Leider nicht!
Die Antwort habe ich im Internet schnell gefunden.
Man muss sich Online registrieren, bevor man durch Antwerpen fahren möchte.
Gut das wusste ich wirklich nicht. Woher auch?
Jetzt zu meiner Frage.
Nach Belgischem Recht verjährt bei geringfügen Verstößen die Strafe nach einem Jahr.
Da wird der 300 Euro teure Strafzettel wohl nicht darunter fallen.
Es gibt da wohl die Erhebung und die Vollstreckungsverjährung.
Zweiteres ist bei groben Verstöße wohl bei 5 Jahre Verjährungsfrist.
Erhebungsverjährung liegt bei einem Jahr.
Wenn der Bußgeldbescheid erst nach 3 1/2 Jahren zugestellt wird, dann ist doch die Erhebungsfrist abgelaufen.
Oder sehe ich das falsch.
Werde da wohl "blechen" müssen.
Gruß Dieter
