Aktuelles zu Naturkatastrophen
Verfasst: Mi 28. Jul 2021, 19:17
Ups, doch nicht so aktuell. Warum sollte man was ändern, wenn man sowieso nichts ändert.
Hab das vorhin zufällig gefunden, fand das höchst interessant und stell das mal so hier rein. Mir gehts nur um den historischen Aspekt. Irgendwie hat sich nicht wirklich viel geändert in den Köpfen.
Hier ab Seite 157 zu Hochwassern hier am Beispiel des Rheins:
https://library.oapen.org/bitstream/id/ ... hichte.pdf
In Politik und Wissenschaft war man sich nach dem Jahrhunderthochwasser am
Rhein im Winter 1882/83 einig darüber, dass Maßnahmen ergriffen werden müs-
sen. Dämme waren gebrochen, Häuser eingestürzt, Felder verwüstet, Menschen
und Vieh ertrunken und zehntausende Rheinanwohner waren obdachlos gewor-
den. Laut dem Abgeordneten Biesenbach sollten in Zukunft solche „Unglücksfäl-
le“ durch technische Maßnahmen wie Schutzdämme und Flussbettvertiefungen
verhindert werden. Zwar wurde eingeräumt, dass man keinen hundertprozentigen
Hochwasserschutz bieten könne, aber wissenschaftliches und technisches Enga-
gement wurde nachdrücklich gefordert.19 „Nichts desto weniger wird es die nächste
und wichtigste Aufgabe der Wissenschaft und der Technik bleiben [...] den Mit-
teln nachzuspüren [...] durch welche [...] die verheerende Gewalt solcher
Hochfluthen so weit als menschliche Kraft reicht, gebrochen werden kann.“20 Die
Notwendigkeit einer Verbesserung der Situation für die Zukunft sahen nahezu alle
politischen Vertreter. Die Frage nach der Organisation der Naturkontrolle wurde
nämlich unisono als Aufgabe des Staates verstanden.21 So erklärte Biesenbach: „Es
ist meines Erachtens gerade bei einer Nothstandsvorlage die Pflicht der Landesver-
tretung, auf die Quellen eines solchen Nothstandes und auch auf die Mittel hinzu-
weisen, welche geeignet sind, einen künftigen Nothstand zu verhindern.“22 Im
Hinblick auf den staatlichen Anspruch die Bürger vor Gefahren zu schützen, er-
scheint jede eingetretene Katastrophe wie „some kind of state failure“.23
Auch der Badenser Oberbaurath in Karlsruhe, Max Honsell, schloss seinen na-
turalistischen Aufsatz zu den Hochwasserkatastrophen mit Verbesserungsvor-
schlägen.24 Sie betrafen die Verbesserung des Deichwesens, das hochwassersichere
Umwallen von besonders gefährdeten Ortschaften und daneben die Berücksichti-
gung der Hochwasserverhältnisse bei dem Bau von gewerblichen Anlagen, Eisen-
bahnen, Brücken und Uferanlagen. Schlussendlich fordert Honsell ein effektiveres
Hochwassermeldesystem und eine wissenschaftliche Untersuchung der Stromver-
hältnisse des Rheines und seiner Nebenflüsse, um daraus geeignete Mittel zum
Hochwasserschutz ableiten zu können.25 Bis zum Jahre 1926 hatte sich ein beacht-
licher Maßnahmenkatalog entwickelt. Bewaldung, Talsperren und Seeregulierung,
Deichbauten, Hochwasserregulierungsentwürfe und Hochwassermeldungen, der
Einsatz von Wasserwehren, das Freihalten der Überschwemmungsgebiete, Hoch-
wasserschaden-Versicherung und eine angepasste Landwirtschaft werden in einem
offiziellen Gutachten ausdrücklich genannt.
Wer weiterliest findet die Erklärung. Letztendlich lag es damals wohl an den Sonnenflecken .....
Noch weiter wird ausgeführt
"5 Wissenschaft-lich wurden diese Angaben aber erst ernst genommen, als in den 1920er Jahren
von der Rheinstrombauverwaltung eine Tabelle zu historischen Hochwasserstän-
den am Kölner Pegel erstellt wurde. Seitdem reicht das Hochwasserbewusstsein
am Rhein bis ins Mittelalter zurück. Durch den Schachzug, alle Hochwasserereig-
nisse von 1784 in offiziellen Berichten zu ignorieren, wurden die Überschwem-
mungen von 1882/83 zu dem bedeutendsten eisfreien Hochwasser der Geschich-
te. "
"Ähnliches geschah im Falle der Bittsteller auf Pellworm. Hier bedurfte es der
Rechtfertigung, dass die Zerstörungen im Jahre 1756 nicht Folge mangelhafter
Deiche waren, sondern Ergebnis einer extremen und außergewöhnlichen Sturm-
flut, gegen die man machtlos war, weil sie von Gott gesandt war. "
"Es galt auch politische Verantwortung für die Katastrophe abzulenken.47 Poli-
tische Führungseliten ihrerseits verbreiteten Versionen von Katastrophen, die Na-
tur für Katastrophenfälle verantwortlich machen.48 Ende des 19. Jahrhunderts
wurden die extremen und außergewöhnlichen Niederschläge ‚gebetsmühlenartig‘
immer wieder als alleinige Ursache des Rheinhochwassers herausgestellt. Als eine
Ursache, gegen die man nichts tun könne.
"Allemeyer sah in der Unterscheidung von „normalen Sturmfluten“ und „Got-
tesstrafen“ die relevante Differenz zur Auflösung des „zweigleisigen“ Verhaltens in
der Frühen Neuzeit. Dadurch hob sich der logische Bruch zwischen ergriffenen
Maßnahmen bei erklärter Machtlosigkeit scheinbar auf. Im Jahre 1889, also sechs
Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser am Rhein, zeigte ein Minister nach Hoch-
wasserkatastrophen an der Elbe, Oder, Weichsel und Nogat einen analogen Aus-
weg aus dem Dilemma. Er erklärte, dass man lediglich mittelgroße Hochwasser-
schäden bekämpfen könne; „großen Katastrophen vorzubeugen, wie sie in jedem
Jahrhundert ein- bis zweimal vorkommen, übersteige die menschliche Kraft“55.
Damit war nicht nur gemeint: Es liegt außer dem Bereich menschlicher Kraft sol-
che elementaren Ereignisse fernzuhalten56, sondern dass auch die Präventivmaß-
nahmen zur Verhinderung von Schäden an ihre Grenzen stoßen"
Hab das vorhin zufällig gefunden, fand das höchst interessant und stell das mal so hier rein. Mir gehts nur um den historischen Aspekt. Irgendwie hat sich nicht wirklich viel geändert in den Köpfen.
Hier ab Seite 157 zu Hochwassern hier am Beispiel des Rheins:
https://library.oapen.org/bitstream/id/ ... hichte.pdf
In Politik und Wissenschaft war man sich nach dem Jahrhunderthochwasser am
Rhein im Winter 1882/83 einig darüber, dass Maßnahmen ergriffen werden müs-
sen. Dämme waren gebrochen, Häuser eingestürzt, Felder verwüstet, Menschen
und Vieh ertrunken und zehntausende Rheinanwohner waren obdachlos gewor-
den. Laut dem Abgeordneten Biesenbach sollten in Zukunft solche „Unglücksfäl-
le“ durch technische Maßnahmen wie Schutzdämme und Flussbettvertiefungen
verhindert werden. Zwar wurde eingeräumt, dass man keinen hundertprozentigen
Hochwasserschutz bieten könne, aber wissenschaftliches und technisches Enga-
gement wurde nachdrücklich gefordert.19 „Nichts desto weniger wird es die nächste
und wichtigste Aufgabe der Wissenschaft und der Technik bleiben [...] den Mit-
teln nachzuspüren [...] durch welche [...] die verheerende Gewalt solcher
Hochfluthen so weit als menschliche Kraft reicht, gebrochen werden kann.“20 Die
Notwendigkeit einer Verbesserung der Situation für die Zukunft sahen nahezu alle
politischen Vertreter. Die Frage nach der Organisation der Naturkontrolle wurde
nämlich unisono als Aufgabe des Staates verstanden.21 So erklärte Biesenbach: „Es
ist meines Erachtens gerade bei einer Nothstandsvorlage die Pflicht der Landesver-
tretung, auf die Quellen eines solchen Nothstandes und auch auf die Mittel hinzu-
weisen, welche geeignet sind, einen künftigen Nothstand zu verhindern.“22 Im
Hinblick auf den staatlichen Anspruch die Bürger vor Gefahren zu schützen, er-
scheint jede eingetretene Katastrophe wie „some kind of state failure“.23
Auch der Badenser Oberbaurath in Karlsruhe, Max Honsell, schloss seinen na-
turalistischen Aufsatz zu den Hochwasserkatastrophen mit Verbesserungsvor-
schlägen.24 Sie betrafen die Verbesserung des Deichwesens, das hochwassersichere
Umwallen von besonders gefährdeten Ortschaften und daneben die Berücksichti-
gung der Hochwasserverhältnisse bei dem Bau von gewerblichen Anlagen, Eisen-
bahnen, Brücken und Uferanlagen. Schlussendlich fordert Honsell ein effektiveres
Hochwassermeldesystem und eine wissenschaftliche Untersuchung der Stromver-
hältnisse des Rheines und seiner Nebenflüsse, um daraus geeignete Mittel zum
Hochwasserschutz ableiten zu können.25 Bis zum Jahre 1926 hatte sich ein beacht-
licher Maßnahmenkatalog entwickelt. Bewaldung, Talsperren und Seeregulierung,
Deichbauten, Hochwasserregulierungsentwürfe und Hochwassermeldungen, der
Einsatz von Wasserwehren, das Freihalten der Überschwemmungsgebiete, Hoch-
wasserschaden-Versicherung und eine angepasste Landwirtschaft werden in einem
offiziellen Gutachten ausdrücklich genannt.
Wer weiterliest findet die Erklärung. Letztendlich lag es damals wohl an den Sonnenflecken .....
Noch weiter wird ausgeführt
"5 Wissenschaft-lich wurden diese Angaben aber erst ernst genommen, als in den 1920er Jahren
von der Rheinstrombauverwaltung eine Tabelle zu historischen Hochwasserstän-
den am Kölner Pegel erstellt wurde. Seitdem reicht das Hochwasserbewusstsein
am Rhein bis ins Mittelalter zurück. Durch den Schachzug, alle Hochwasserereig-
nisse von 1784 in offiziellen Berichten zu ignorieren, wurden die Überschwem-
mungen von 1882/83 zu dem bedeutendsten eisfreien Hochwasser der Geschich-
te. "
"Ähnliches geschah im Falle der Bittsteller auf Pellworm. Hier bedurfte es der
Rechtfertigung, dass die Zerstörungen im Jahre 1756 nicht Folge mangelhafter
Deiche waren, sondern Ergebnis einer extremen und außergewöhnlichen Sturm-
flut, gegen die man machtlos war, weil sie von Gott gesandt war. "
"Es galt auch politische Verantwortung für die Katastrophe abzulenken.47 Poli-
tische Führungseliten ihrerseits verbreiteten Versionen von Katastrophen, die Na-
tur für Katastrophenfälle verantwortlich machen.48 Ende des 19. Jahrhunderts
wurden die extremen und außergewöhnlichen Niederschläge ‚gebetsmühlenartig‘
immer wieder als alleinige Ursache des Rheinhochwassers herausgestellt. Als eine
Ursache, gegen die man nichts tun könne.
"Allemeyer sah in der Unterscheidung von „normalen Sturmfluten“ und „Got-
tesstrafen“ die relevante Differenz zur Auflösung des „zweigleisigen“ Verhaltens in
der Frühen Neuzeit. Dadurch hob sich der logische Bruch zwischen ergriffenen
Maßnahmen bei erklärter Machtlosigkeit scheinbar auf. Im Jahre 1889, also sechs
Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser am Rhein, zeigte ein Minister nach Hoch-
wasserkatastrophen an der Elbe, Oder, Weichsel und Nogat einen analogen Aus-
weg aus dem Dilemma. Er erklärte, dass man lediglich mittelgroße Hochwasser-
schäden bekämpfen könne; „großen Katastrophen vorzubeugen, wie sie in jedem
Jahrhundert ein- bis zweimal vorkommen, übersteige die menschliche Kraft“55.
Damit war nicht nur gemeint: Es liegt außer dem Bereich menschlicher Kraft sol-
che elementaren Ereignisse fernzuhalten56, sondern dass auch die Präventivmaß-
nahmen zur Verhinderung von Schäden an ihre Grenzen stoßen"