@ Brämerlie
war ja nicht nur speziel an dich gerichtet sondern auch ab die anderen wo das immer wieder schreiben .
ich habe dieses wissen auch erst seit ich vor 2 monaten beim händler war und mit ihm das besprochen habe
eben wegen einer eventuellen vorbestellung der neuen CUB .
und da hat er mir das eben ausführlich erklärt .
zur E-cub
ich sehe ihr ziel eher wirklich für kurzpendler (arbeit ,einkauf,Bahnhof) und in den stadtzonen wo keine hauptverkehrswege(meisten 70 statt 50Km/h) durchgehen.
beim SpeedBike ist es tatsächlich so das es als Kleinkraftrad mit geringer leistung Zählt und als dieses ausserorts zwar auf radwegen gefahren werden darf
aber bei allen anderen ,rein rechtlich wie ein kraftfahrzeug gilt ..... naja ,wo kein kläger da kein richter
