Done #30 hat geschrieben: ↑Mi 30. Aug 2017, 21:13
teddy hat geschrieben: ↑Mi 30. Aug 2017, 19:28
Also muesste eine belegbare Anzeige doch ernstgenommen werden.
So etwas ernst nehmem? von einem Zweiradfahrer? Gegen einen Autofahrer? In Deutschlands? Wenn doch nichts passiert ist? Der Polizist muss die Anzeige zwar annehmen, aber schaut dich dabei nur mitleidig an: "Da wird nichts dabei rauskommen", Zwei Wochen später bekommst ein Schreiben: "Verfahren eingestellt, nichts passiert, kein öffentliches Interesse."
Mich interessiert da schon etwas, und ich will das ohne irgendwelche Hintergedanken oder Angriffe oder so fragen.
Im Free-TV aus D wird alle paar Zeiten einmal eine Reportage mit so einemThema wie "Autobahnpolizei ermittelt" gezeigt. Diese duerften original sein, der Entourage und den gezeigten Videos nach. Da werden nicht nur notorischste Schnellfahrer angehalten und ihnen auch ein Strafzettel ausgehaendigt. Ebenso werden "Auffahrer" dokumentiert und bestraft, also die Draengler.
Obendrein sind auf manchen Bruecken Kameras montiert, die an Hand der auf der Strasse angebrachten Markierstreifen registrieren, ob da Einer draengelt oder ordentlich Abstand haelt.
So, ich fahre zu dicht auf den Vordermann auf, die Kamera sagt Klick oder die Polizeistrafe stellt das auch mittels Video-Doku fest. Ich kriege ein Bussgeld und oh weh, ich bezahle das nicht! Ich beschwere mich trotzdem.
Wieso duerfte denn nun die von Dir obengenannte Polizei-Instanz Deinen "Beweis" in den Mistkuebel entsorgen, nur die Beweismittel aus ihren eigenen Reihen rechtskraeftig anerkennen?
Passiert ist doch eh nichts!
Gibts nun ein allgemein gueltiges Gesetz uebers Abstandhalten oder nicht???
Gruesse, Peter.