Meine Honda C125 Super Cub ist da
-
Harri
- Beiträge: 6395
- Registriert: Fr 18. Nov 2016, 22:05
- Fahrzeuge: rote Waves, blaue Innos solo und schwarz mit BW, NC30 in silber
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Man muß eine Vorstellung davon haben wie deutsches Behördentum funktioniert und mir erscheint der ganze Vorgang bisher insich absolut logisch und schlüssig. Da muß man keinen Einspruch erheben.
Die Zulassungsbehörde richtet sich bei der Steuereinstufung nach den Angaben des "Briefes".
Die Angaben im Brief sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
Vor der Einführung der Leichtkraftklasse, also bis irgendwas um 1980 war jedes Fahrzeug über 50 ccm ein "Kraftrad" und mußte Steuern zahlen.
also je 25 ccm 1,84 €. Bei 70 ccm sind das 5,52 €.
Die Einstufung danach in der neugeschaffenen Leichtkraftradklasse war bis 125 ccm, weniger als 15 PS und theoretisch auch noch Leistungsgewicht (0,1 kw/Kg )möglich.
Es ist also nicht nur an 125 ccm gekoppelt. Ich habe noch eine KS 125 Sport, die passt mit über 15PS zB aufgrund ihrer Leistung nicht in das Leichtkraftradschema.
Es sollte m.M. schon möglich sein eine Steuerbefreiung zu erreichen, da die Kiste die seitens der STVZO geforderten Bedingungen erfüllt.
Andererseits ist es so, daß die Umsetzung gesetzlichen Regelungen in der Dienststelle durch die Ausführungsvorgaben des Dienststellenleiter vorgegeben werden.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Für Fahrzeugen bei denen die zeitgemäße Einstufung entsprechend dem Briefeintrag als Kraftrad erfolgt, bezahlt man Steuer und das ist vollkommen korrekt.
(Eine Umschlüsselung war zeitweilig auch mal zusätzlich verzwickt und nicht immer sinnvoll, weil es für Krafträder im Rahmen von Übergangsregelungen deutlich günstigere Versicherungsprämien als für Leichtkrafträder gab.)
- Vielleicht wäre es aufgrund einer Ausführungsvorgabe des Dienststellenleiters dem Sachbearbeiter sogar möglich die notwendige Umschlüsselung vorzunehmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Feststellung eigentlich Gutachteraufgabe ist.
- Wenn man als Halter eines Kraftrades eine Umschlüsselung als Leichtkraftrad anstrebt, dann muß man sich selber darum kümmern, daß man durch ein Gutachten (in der Regel Tüv/Dekra) die Änderung des Briefeintrages erwirkt. Ich weiß aber nicht, ob man sich die daraus ergebenden mehrfachen Behördengänge und Kosten antun sollte. Das wäre dann m.M. ein Pyrrhussieg da das Einsparpotential eher unwesentlich ist.
Die Zulassungsbehörde richtet sich bei der Steuereinstufung nach den Angaben des "Briefes".
Die Angaben im Brief sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
Vor der Einführung der Leichtkraftklasse, also bis irgendwas um 1980 war jedes Fahrzeug über 50 ccm ein "Kraftrad" und mußte Steuern zahlen.
also je 25 ccm 1,84 €. Bei 70 ccm sind das 5,52 €.
Die Einstufung danach in der neugeschaffenen Leichtkraftradklasse war bis 125 ccm, weniger als 15 PS und theoretisch auch noch Leistungsgewicht (0,1 kw/Kg )möglich.
Es ist also nicht nur an 125 ccm gekoppelt. Ich habe noch eine KS 125 Sport, die passt mit über 15PS zB aufgrund ihrer Leistung nicht in das Leichtkraftradschema.
Es sollte m.M. schon möglich sein eine Steuerbefreiung zu erreichen, da die Kiste die seitens der STVZO geforderten Bedingungen erfüllt.
Andererseits ist es so, daß die Umsetzung gesetzlichen Regelungen in der Dienststelle durch die Ausführungsvorgaben des Dienststellenleiter vorgegeben werden.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Für Fahrzeugen bei denen die zeitgemäße Einstufung entsprechend dem Briefeintrag als Kraftrad erfolgt, bezahlt man Steuer und das ist vollkommen korrekt.
(Eine Umschlüsselung war zeitweilig auch mal zusätzlich verzwickt und nicht immer sinnvoll, weil es für Krafträder im Rahmen von Übergangsregelungen deutlich günstigere Versicherungsprämien als für Leichtkrafträder gab.)
- Vielleicht wäre es aufgrund einer Ausführungsvorgabe des Dienststellenleiters dem Sachbearbeiter sogar möglich die notwendige Umschlüsselung vorzunehmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Feststellung eigentlich Gutachteraufgabe ist.
- Wenn man als Halter eines Kraftrades eine Umschlüsselung als Leichtkraftrad anstrebt, dann muß man sich selber darum kümmern, daß man durch ein Gutachten (in der Regel Tüv/Dekra) die Änderung des Briefeintrages erwirkt. Ich weiß aber nicht, ob man sich die daraus ergebenden mehrfachen Behördengänge und Kosten antun sollte. Das wäre dann m.M. ein Pyrrhussieg da das Einsparpotential eher unwesentlich ist.
Zuletzt geändert von Harri am Sa 13. Apr 2019, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Darf ich tauschen? Ich zahl die €5 und dafür nur 50% Versicherung. So hoch ist nämlich der Unterschied zwischen Kkrad und Krad.
Bei meiner Versicherung sogar fast 70%, da dort nochmal zw Kkrad und Kkroller unterschieden wird. Ich habe die EVB als Kkroller
gebucht, ob das gutgeht, weiss ich noch nicht.
Also unbedingt auf Krad lassen!
VG,
Micha
Bei meiner Versicherung sogar fast 70%, da dort nochmal zw Kkrad und Kkroller unterschieden wird. Ich habe die EVB als Kkroller
gebucht, ob das gutgeht, weiss ich noch nicht.
Also unbedingt auf Krad lassen!
VG,
Micha
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Mein Leichtkraftroller, eine Honda C125 SuperCub, kostet bei der HUK € 19,65 Versicherung und keine Steuern.
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Danke.Harri hat geschrieben: ↑Sa 13. Apr 2019, 20:38Man muß eine Vorstellung davon haben wie deutsches Behördentum funktioniert und mir erscheint der ganze Vorgang bisher insich absolut logisch und schlüssig. Da muß man keinen Einspruch erheben.
Die Zulassungsbehörde richtet sich bei der Steuereinstufung nach den Angaben des "Briefes".
Die Angaben im Brief sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
Vor der Einführung der Leichtkraftklasse, also bis irgendwas um 1980 war jedes Fahrzeug über 50 ccm ein "Kraftrad" und mußte Steuern zahlen.
also je 25 ccm 1,84 €. Bei 70 ccm sind das 5,52 €.
Die Einstufung danach in der neugeschaffenen Leichtkraftradklasse war bis 125 ccm, weniger als 15 PS und theoretisch auch noch Leistungsgewicht (0,1 kw/Kg )möglich.
Es ist also nicht nur an 125 ccm gekoppelt. Ich habe noch eine KS 125 Sport, die passt mit über 15PS zB aufgrund ihrer Leistung nicht in das Leichtkraftradschema.
Es sollte m.M. schon möglich sein eine Steuerbefreiung zu erreichen, da die Kiste die seitens der STVZO geforderten Bedingungen erfüllt.
Andererseits ist es so, daß die Umsetzung gesetzlichen Regelungen in der Dienststelle durch die Ausführungsvorgaben des Dienststellenleiter vorgegeben werden.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Für Fahrzeugen bei denen die zeitgemäße Einstufung entsprechend dem Briefeintrag als Kraftrad erfolgt, bezahlt man Steuer und das ist vollkommen korrekt.
(Eine Umschlüsselung war zeitweilig auch mal zusätzlich verzwickt und nicht immer sinnvoll, weil es für Krafträder im Rahmen von Übergangsregelungen deutlich günstigere Versicherungsprämien als für Leichtkrafträder gab.)
- Vielleicht wäre es aufgrund einer Ausführungsvorgabe des Dienststellenleiters dem Sachbearbeiter sogar möglich die notwendige Umschlüsselung vorzunehmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Feststellung eigentlich Gutachteraufgabe ist.
- Wenn man als Halter eines Kraftrades eine Umschlüsselung als Leichtkraftrad anstrebt, dann muß man sich selber darum kümmern, daß man durch ein Gutachten (in der Regel Tüv/Dekra) die Änderung des Briefeintrages erwirkt. Ich weiß aber nicht, ob man sich die daraus ergebenden mehrfachen Behördengänge und Kosten antun sollte. Das wäre dann m.M. ein Pyrrhussieg da das Einsparpotential eher unwesentlich ist.
Das ist mal gut erklärt.
Offenbar gibts viel Spielraum für die Behörde.
Der Vorbesitzer in Bayern hat keine Steuern bezahlt.
Ist ja eigentlich alles Spielerei, die 5 Euro zahle ich ja gerne, aber verschlechtern will ich mich auch nicht.
Ob ich den Einspruch zurückziehe? Weil ich gut bedient bin und es evtl schlechter kommt?
Diese ganze SuperCub Sache bleibt spannend.
-
Brett-Pitt
- Beiträge: 10190
- Registriert: Fr 16. Mai 2014, 16:24
- Fahrzeuge: Suzi Addrett, Kymco Nexxon, Moto Morini
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Zur Haftpflicht:
Je nach SF-Rabatt könnte Motorrad günstiger sein
als LKR. Das händelt jede Versicherung unterschiedlich.
Deshalb kostet meine 200er Duke auch weniger als die Inno.
Zur Steuer:
Kleinstbeträge werden nicht erhoben, wenn der Erhebungs-
Aufwand höher ist als der Ertrag. Das könnte je nach Bundesland
unterschiedlich sein. Was in Bayern ein Kleinstbetrag ist, könnte
in MäcPom schon als Lottogewinn gelten.
Siehe Mieten in München oder Güstroh.
Weiter in Steuern investieren!
DIE STEIGEN BESTIMMT !!!
Dax-Pit
Je nach SF-Rabatt könnte Motorrad günstiger sein
als LKR. Das händelt jede Versicherung unterschiedlich.
Deshalb kostet meine 200er Duke auch weniger als die Inno.
Zur Steuer:
Kleinstbeträge werden nicht erhoben, wenn der Erhebungs-
Aufwand höher ist als der Ertrag. Das könnte je nach Bundesland
unterschiedlich sein. Was in Bayern ein Kleinstbetrag ist, könnte
in MäcPom schon als Lottogewinn gelten.
Siehe Mieten in München oder Güstroh.
Weiter in Steuern investieren!
DIE STEIGEN BESTIMMT !!!
Dax-Pit
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
- Böcki
- Beiträge: 3085
- Registriert: Mi 4. Aug 2010, 08:47
- Fahrzeuge: 3 x Honda Innova + SH150i + SH300i + Vision 50
Sommer Diesel 462 Nr. 36
BMW R 80 GS '93 - Wohnort: Wilnsdorf/Siegerland
- Alter: 59
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Nein, ist nicht so, aber der Mythos scheint nicht ausrottbar zu sein und geistert immer wieder falsch erklärt durch die Foren.Brett-Pitt hat geschrieben: ↑Sa 13. Apr 2019, 21:36Zur Steuer:
Kleinstbeträge werden nicht erhoben, wenn der Erhebungs-
Aufwand höher ist als der Ertrag. Das könnte je nach Bundesland
unterschiedlich sein. Was in Bayern ein Kleinstbetrag ist, könnte
in MäcPom schon als Lottogewinn gelten.
Warum die LKR keine Steuern kosten habe ich hier erklärt:
viewtopic.php?p=77412#p77412
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Sehr erstaunliche Verbrauchsunterschiede.
-
Brett-Pitt
- Beiträge: 10190
- Registriert: Fr 16. Mai 2014, 16:24
- Fahrzeuge: Suzi Addrett, Kymco Nexxon, Moto Morini
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Moin Böcki,
dass mit der LKR-Befreiung habe ich durchaus
noch im Kopp. Ich bin ja lernfähig: Steuerbefreit!
Ich bezog mich aktuell auf kleine MOTORRÄDER,
die als solche angemeldet sind. Also zB. eine
70er Alt-Dax oder Uralt-Föxe. Zumindest in NRW
wurde unter einem bestimmten Betrag früher
(ganz früher...) kein Bescheid rausgeschickt.
Weitersparen,
McPit
dass mit der LKR-Befreiung habe ich durchaus
noch im Kopp. Ich bin ja lernfähig: Steuerbefreit!
Ich bezog mich aktuell auf kleine MOTORRÄDER,
die als solche angemeldet sind. Also zB. eine
70er Alt-Dax oder Uralt-Föxe. Zumindest in NRW
wurde unter einem bestimmten Betrag früher
(ganz früher...) kein Bescheid rausgeschickt.
Weitersparen,
McPit
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
-
SC71
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Ab jetzt nur mehr 50 km/h
Wien und Plau Reisen ab jetzt gestrichen
Wien und Plau Reisen ab jetzt gestrichen
-
Brett-Pitt
- Beiträge: 10190
- Registriert: Fr 16. Mai 2014, 16:24
- Fahrzeuge: Suzi Addrett, Kymco Nexxon, Moto Morini
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
So,
um das Thema endlich abschliessen zu können:
BEIDES STIMMT
LKRs sind per se steuerbefreit.
Kleinstbeträge unter 5 Euro werden auch nicht eingezogen,
wenn der neue Jahresbescheid raus ist, und kurz nach Beginn
des Steuerjahres abgemeldet wurde. Liest du hier unter 2.10:
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... uerrechts/
Das gilt also für alles: Möpps, Autos, Hausfrauenpanzer ...
Früher, ganz früher, habe ich zwischen Dax-70 und anderen Möpps
hin- und her-umgemeldet. Dadurch habe ich zufällig 10 Westmark
Steuern gespart - und beim Gerlingkonzern zufällig meine SF-Jahre
verdoppelt. Lucky Luke: Schneller als mein Schatten !!!
Weitersparen,
Finanzberatung Koslowski
"Geht nicht gibts nicht"
um das Thema endlich abschliessen zu können:
BEIDES STIMMT
LKRs sind per se steuerbefreit.
Kleinstbeträge unter 5 Euro werden auch nicht eingezogen,
wenn der neue Jahresbescheid raus ist, und kurz nach Beginn
des Steuerjahres abgemeldet wurde. Liest du hier unter 2.10:
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... uerrechts/
Das gilt also für alles: Möpps, Autos, Hausfrauenpanzer ...
Früher, ganz früher, habe ich zwischen Dax-70 und anderen Möpps
hin- und her-umgemeldet. Dadurch habe ich zufällig 10 Westmark
Steuern gespart - und beim Gerlingkonzern zufällig meine SF-Jahre
verdoppelt. Lucky Luke: Schneller als mein Schatten !!!
Weitersparen,
Finanzberatung Koslowski
"Geht nicht gibts nicht"
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Also, es herrscht Uneinigkeit.
Bei der Dame der Zulassungsbehörde hatte ich protestiert, als die Honda c70 SuperCub als Kraftrad eingestuft wurde. Die hat Ihren Chef angerufen, und der hat Einstufung Kraftrad bestätigt. Die gleiche Dame hat mir Einspruch empfohlen, wie auch das Forum, oder manche aus dem Forum, und so mache ich es.
Die 5 Euro sind übrigens der vom Hauptzollamt aufgerundete Betrag, und damit kein Kleinstbetrag unter 5 Euro mehr, ganz schön schlau.
Die C70 ist also ein Kraftrad, kein ehemals Kleinkraftrad, aber auch kein Leichtkraftrad.
Ist mir eintlich egal. Und der Staat braucht Geld für die Gorch Fock, das zahl ich gerne.
Falls was bei rumkommt, wie gesagt, für die Forumskasse.
Bei der Dame der Zulassungsbehörde hatte ich protestiert, als die Honda c70 SuperCub als Kraftrad eingestuft wurde. Die hat Ihren Chef angerufen, und der hat Einstufung Kraftrad bestätigt. Die gleiche Dame hat mir Einspruch empfohlen, wie auch das Forum, oder manche aus dem Forum, und so mache ich es.
Die 5 Euro sind übrigens der vom Hauptzollamt aufgerundete Betrag, und damit kein Kleinstbetrag unter 5 Euro mehr, ganz schön schlau.
Die C70 ist also ein Kraftrad, kein ehemals Kleinkraftrad, aber auch kein Leichtkraftrad.
Ist mir eintlich egal. Und der Staat braucht Geld für die Gorch Fock, das zahl ich gerne.
Falls was bei rumkommt, wie gesagt, für die Forumskasse.
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
SC71, Du bist ein Vollgasfahrer, und ich bin ein zurückhaltender 80kmh Fahrer, mit Neigung zu untertourig. Mit ist schleierhaft wie man dauerhaft auf 1,58 l kommt.
50 kg-Fahrer, geduckte Haltung, im Freilauf oder gedrückter Kupplung rollen lassen?
Vorgewärmte Maschine aus beheizter Garage, Mathy Zusätze?
Nano Klamotten, kleine Scheibe, motul 9100?
- Himbeer-Toni
- Beiträge: 6587
- Registriert: Do 27. Sep 2018, 10:56
- Fahrzeuge: ST125, C125A, C70Zz, C50 STD, ex Garelli Capri, ex Moto Guzzi Trotter 25, ex Velosolex
- Kontaktdaten:
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
Wie gesagt, die Honda C70 SuperCub ist kein LKR, das isses jaBrett-Pitt hat geschrieben: ↑Mo 15. Apr 2019, 18:21So,
um das Thema endlich abschliessen zu können:
BEIDES STIMMT
LKRs sind per se steuerbefreit.
Kleinstbeträge unter 5 Euro werden auch nicht eingezogen,
wenn der neue Jahresbescheid raus ist, und kurz nach Beginn
des Steuerjahres abgemeldet wurde. Liest du hier unter 2.10:
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... uerrechts/
Das gilt also für alles: Möpps, Autos, Hausfrauenpanzer ...
Früher, ganz früher, habe ich zwischen Dax-70 und anderen Möpps
hin- und her-umgemeldet. Dadurch habe ich zufällig 10 Westmark
Steuern gespart - und beim Gerlingkonzern zufällig meine SF-Jahre
verdoppelt. Lucky Luke: Schneller als mein Schatten !!!
Weitersparen,
Finanzberatung Koslowski
"Geht nicht gibts nicht"
- HondaFan
- Beiträge: 1589
- Registriert: So 17. Feb 2013, 11:50
- Fahrzeuge: Honda SH150i, Honda Monkey
Honda CR-V, Toyota PACV - Wohnort: JWD
- Alter: 56
Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da
kein Hexenwerk, meine Ex-Inno mit Bigbore, Hausstrecke, also Arbeit nach Hause und umgekehrt, 16 km pro Richtung, zwischen 30 und 50 km/h, 1,3 Litter.Himbeer-Toni hat geschrieben: ↑Mo 15. Apr 2019, 19:54Mit ist schleierhaft wie man dauerhaft auf 1,58 l kommt.
Ich in Vollmontur ca. 80 kg.
Unter Normalbedingung fahre ich mit der Inno auch nur 1,6l, mit der MSX sind es 1,8l
Vollgas also zur Möhne, OST und so sind es mit der Inno 2,3 l und mit der MSX 2,5 ca.
Reissbürger
