Mister L hat geschrieben: ↑Mi 15. Apr 2020, 00:39
Es ist aber unglücklich, wenn es den Anschein hat, dass harte Kritiker der Beschränkungsmaßnahmen eingesperrt würden.
Das ist auch von Verschwörungstheoretikern so beabsichtigt, aber bei einem Fakten-Check wird aus der Verschwörungstheorie gegen dieses angebliche Opfer der staatlichen Willkür eine menschliche Tragödie.
Die Anwältin Bahner hat die Regeln des Rechtsstaates schon eingehalten, aber wohl handwerkliche Fehler gemacht, denn sie hat den Ausgang ihrer eigenen Klage vor dem Verwaltungsgerichthof Mannheim (VGH) nicht abgewartet, sondern schon vorher eine einstweilige Anordnung gegen die Corona-Verordnung aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
Nach nur 2 Tagen wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, da Frau Bahner den Ausgang ihrer Klage vor dem VGH Mannheim nicht abgewartet hat.
Sie hat also den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt gemacht und ist darüber gestolpert.
Sie ist nicht die Einzige, die die von der grün-schwarzen Landesregierung in Baden Württemberg verordneten Einschränkungen gerichtlich überprüfen läßt.
Der VGH hat in einem Beschluß die Rechtsgrundlagen der baden-württembergischen Corona-Verordnung auch selber in Zweifel gezogen.
Als oberstes Verwaltungsgericht im Land hat der VGH zwar einen Eilantrag abgelehnt, aber Zweifel angemeldet, ob als gesetzliche Grundlage ein bestimmter Paragraf im bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetz ausreicht, um die Landesregierung für die Schließung bestimmter Arten von privat betriebenen Dienstleistungsbetrieben und Verkaufsstellen zu ermächtigen.
Der Rechtsstaat funktioniert also auch hier so wie es sein sollte.