werni883 hat geschrieben: ↑So 26. Jul 2020, 09:28
Servus,
ein deutscher praktischer Arzt, so ein Durchschnittstyp, aber immerhin mit Doktor im Namen, hat das in YT ausgeplaudert.
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15 Jahre und 4 Wochen ist es her, dass ich zuletzt Kriminalstatistik machte. Ja, die Autobahnpolizei macht das bei VU. mit Personenschäden. Und beim Verletzungsgrad "unbekannt" kam jedesmal gnadenlos der Anruf vom stat. Zentralamt, was denn jetzt sei, schwer oder leicht. Ynd natürlich "die Nachmeldung von Verkehrstoten", die in quasi jedem EU-Land eine andere Frist hat. 30 Tage waren es einmal in AT.
Schwafler gibt es in jedem Beruf und mit jeder Nationalität.
Die Definitionen für leicht verletzt, schwerverletzt, schwerst verletzt sind in Deutschland, aber auch in den meisten europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten gleich definiert.
leicht = Behandlung erfolgt ambulant, bzw stationärer Aufenthalt kleiner 24 Stunden
schwer = stationäre Behandlung 24 Stunden bis ein Monat
schwerst = stationärer Aufenthalt mehr als ein Monat
Verkehrstoter = Der Tod ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall erfolgt.
Wenn also die Leute aus der dem Zentralamt nachfragen, hast entweder Du Dich nicht klar ausgedrückt oder in der Abteilung bestand Nachschulungsbedarf.
Auf dem Gebiet der Notfallmedizin und der Versorgung vor Ort, bzw auch in der ersten Phase in der Klinik, war Deutschland in der Entwicklung von Standards mal zumindest mitführend in Europa, vielleicht sogar weltweit in den Ländern, in denen genug Geld für ein Notfallsystem vorhanden ist. Bis in die Siebziger Jahre war es nicht nur in Deutschland noch, nicht unüblich, praktisch nur minimalst versorgte Patienten, mit möglichst schnellen Fahrzeugen (ich kann mich noch an damals schnelle Mercedes 230/ 220 s Heckflossen Krankenwagen erinnern) in Krankenhäuser zu bringen.
Ab den 50ern hat man daran gearbeitet und zwischendurch sogar mal versucht mit soetwas wie einem kompletten Op in einem Bus zum Unfall zu fahren, was natürlich viel zu lange dauerte. So nach und nach hat sich das zu dem hier, eigentlich seit Ende der achtziger üblichen Treffen des den Arzt tranportierenden NEF/RT-HUB und Rettungswagen entwickelt. Seitdem wird im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort versucht transportfähige Patienten ins Krankenhaus zu bringen. In der ersten Phase stehen in den Spitzenkliniken der Maximalversorgung, für die erste Diagnostik, die von unterwegs schon angeforderten Teams der anderen Abteilungen bereit. Damit es kein Kuddelmuddel gibt, wenn im Schockraum Untersuchungen wie Labor/Röntgen/CT/Ultraschall/neurologische Untersuchung, möglichst deutlich unter einer Stunde ablaufen können, gibt es die oben schon angesprochenen Standards, die von einer handvoll Kliniken (eigentlich im wesentlichen zwei) erarbeitet wurden.
Einer der diesbezüglichen Pioniere ist übrigens ein Österreicher der nach seiner Ausbildung in der Schweiz nach Norddeutschland kam. Der Ablauf war aber nicht lange auf die zwei Kliniken beschränkt, sondern wurde schnell verbreitet. Von den ca 200 deutschen unfallchirugischen Kliniken kam eine Zeitlang die Hälfte der Chefärzte aus einer diesen beiden Klinken und die haben natürlich ihr erlerntes Wissen mitgenommen. Übrigens mir fällt gerade ein, daß auch nach Innsbruck ein Chefarzt aus einer der Kliniken kam und bis 2019 dort tätig war.
Diese Verbesserung der Versorgung hat einfach dazu geführt, daß die alte 30 Tage Frist der Definition des Verkehrstoten heute vollkommen überholt ist. Zumindest dürfen die heutigen Zahlen nicht mit den Zahlen der früheren Zeit verglichen werden, da ein großer Teil derjenigen, die früher in den ersten 30 Tagen verstorben sind, heute mehr Chancen bekommen und diese Zeit überleben können und wenn sie nicht überleben, dann deutlich später versterben.