Dein Vergleich hinkt.Harri hat geschrieben: ↑So 8. Dez 2024, 23:20Würdest Du, nachdem Du über 20 Jahre Dir irgendwo anders eine neue Existenz aufgebaut hast, dann in ein erstmal weiterhin unsicheres Land zurückwollen.
Man muss sich m. M. nur vergleichsweise anschauen wieviele derjenigen die vor 1989 geflohen sind oder meinetwegen auch nach 89 aus den neuen Bundesländern in den Westen gezogen sind, wieder zurückgegangen sind.
Syrer mit Deutscher Staatsbürgerschaft bleiben Deutsche Staatsbürger und können selbstverständlich hier bleiben.
Im Asylgesetz steht in § 4 zum subsidiären Schutz, den die meisten Syrer in Deutschland haben: Gefahr, Opfer willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes zu werden.
Wenn jetzt tatsächlich Humanität und Stabilität in Syrien einkehren, gibt es auch keinen anerkannten Fluchtgrund mehr, in Deutschland zu bleiben.
Konsequenterweise müssen dann Flüchtlinge ausreisen oder könnten abgeschoben werden, wenn der Bürgerkriegszustand endet.
Das wird auch passieren, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
So ist das eben in einem Rechtsstaat.