KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
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Mauri
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Die über Jahre herunter gefahrenen Prozente kannst du auf das andere Fahrzeug in der Versicherung teurere übertragen.
Gruß Mauri !
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Marsmännchen
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und den Freiheitsrabatt auf die Versicherung meines Sohnes zu übertragen.
Ging irgendwie ganz easy am telefonieren.
Die ki sagt das dazu.
kann ich mein motorrad freiheitsklasse auf eine autoversicherung, sagen wir mal freundin umschreiben?
Nein, die Übertragung Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von Ihrem Motorrad auf die Autoversicherung Ihrer Freundin ist in Deutschland nicht möglich.
Die SF-Klasse ist grundsätzlich personengebunden und wird demjenigen zugewiesen, der die schadenfreien Jahre "erfahren" hat. [2] Es gibt jedoch bestimmte, enge Ausnahmen von dieser Regel:
Übertragung nur innerhalb der Familie: Eine Übertragung ist meist nur auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder in gerader Linie verwandte Personen (Eltern, Kinder, Großeltern) möglich. [1, 2]
Keine Übertragung an Dritte/Freunde: Eine Übertragung an eine Freundin, einen Freund oder andere nicht verwandte Personen ist nicht gestattet. [2]
Ihre Freundin muss für ihre Autoversicherung eine eigene SF-Klasse aufbauen, in der Regel beginnt sie dabei in einer ungünstigeren Einsteigerklasse (z.B. SF 0 oder SF ½). [2]
Sie können Ihre SF-Klasse nur für ein eigenes Fahrzeug nutzen oder, wie oben beschrieben, an einen engen Verwandten abtreten, wobei die übertragene Person in der Regel nachweisen muss, dass sie das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig genutzt hat.
Ging irgendwie ganz easy am telefonieren.
Die ki sagt das dazu.
kann ich mein motorrad freiheitsklasse auf eine autoversicherung, sagen wir mal freundin umschreiben?
Nein, die Übertragung Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von Ihrem Motorrad auf die Autoversicherung Ihrer Freundin ist in Deutschland nicht möglich.
Die SF-Klasse ist grundsätzlich personengebunden und wird demjenigen zugewiesen, der die schadenfreien Jahre "erfahren" hat. [2] Es gibt jedoch bestimmte, enge Ausnahmen von dieser Regel:
Übertragung nur innerhalb der Familie: Eine Übertragung ist meist nur auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder in gerader Linie verwandte Personen (Eltern, Kinder, Großeltern) möglich. [1, 2]
Keine Übertragung an Dritte/Freunde: Eine Übertragung an eine Freundin, einen Freund oder andere nicht verwandte Personen ist nicht gestattet. [2]
Ihre Freundin muss für ihre Autoversicherung eine eigene SF-Klasse aufbauen, in der Regel beginnt sie dabei in einer ungünstigeren Einsteigerklasse (z.B. SF 0 oder SF ½). [2]
Sie können Ihre SF-Klasse nur für ein eigenes Fahrzeug nutzen oder, wie oben beschrieben, an einen engen Verwandten abtreten, wobei die übertragene Person in der Regel nachweisen muss, dass sie das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig genutzt hat.
Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Hab in letzter Zeit immer mehr Ärger gehabt mit den Taxi Bestellungen.
Kommen erst eine Stunde verspätet oder finden den Weg nicht (hin und zurück nicht
Und die Preise mittlerweile...
Ich überlege, mich bei Uber anzumelden. Gibts da Erfahrungen ?
Kommen erst eine Stunde verspätet oder finden den Weg nicht (hin und zurück nicht
Und die Preise mittlerweile...
Ich überlege, mich bei Uber anzumelden. Gibts da Erfahrungen ?
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Harri
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
@ Marsmännchen
Die Übertragung innerhalb der Familie zB auf ein Kind geht normalerweise relativ problemlos. Jedoch in dem Satz, daß das Kind damit gefahren sein muß steckt noch mit drin, daß das Der auf den übertragen wird, maximal soviele Jahre SF bekommt, wie überhaupt den Führerschein hat.
Also ein Fahranfänger kann nach einem Jahr einen SF 30 Vertrag übernehmen. Er bekommt dann aber wenn er auf den eigenen Namen übernimmt nur SF 1 weil er nicht mehr hätte fahren können.
Ausnahmsweise können Verträge auch sußerhslb der Familie übernommen werden und da ist ein bisschen ein Ermessensspielraum dabei. Ein häufig akzeptiertes Beispiel ist zB der Pflegebedürftige KFZ Halter, für den eine Person (die muß nicht erstgradig verwandt sein) die Besorgungs und und andere, meinetwegen Fahrtrn zum Arzt normalerweise im Auftrag erledigt. Also die „Auftragsfahrten“ die man als nicht Halter, mit einem Wege GdB steuerbefreiten Fahrzeug erledigen darf.
Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.
Die Übertragung innerhalb der Familie zB auf ein Kind geht normalerweise relativ problemlos. Jedoch in dem Satz, daß das Kind damit gefahren sein muß steckt noch mit drin, daß das Der auf den übertragen wird, maximal soviele Jahre SF bekommt, wie überhaupt den Führerschein hat.
Also ein Fahranfänger kann nach einem Jahr einen SF 30 Vertrag übernehmen. Er bekommt dann aber wenn er auf den eigenen Namen übernimmt nur SF 1 weil er nicht mehr hätte fahren können.
Ausnahmsweise können Verträge auch sußerhslb der Familie übernommen werden und da ist ein bisschen ein Ermessensspielraum dabei. Ein häufig akzeptiertes Beispiel ist zB der Pflegebedürftige KFZ Halter, für den eine Person (die muß nicht erstgradig verwandt sein) die Besorgungs und und andere, meinetwegen Fahrtrn zum Arzt normalerweise im Auftrag erledigt. Also die „Auftragsfahrten“ die man als nicht Halter, mit einem Wege GdB steuerbefreiten Fahrzeug erledigen darf.
Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.
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Marsmännchen
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Mein Jüngster ist gerade am Motorradschein.
So langsam gehen wir die angemeldeten Mopeds aus.
Habe gerade die Abrechnung von meiner neu zugelassene ADV 350 rausgesucht.
Saisonkennzeichen von 11 bis 04.
Rechnungsbetrag 56,54Euro. Natürlich nur Haftplicht und alle Versicherungen bei einem Versicherer.
Wenn man ohne Netz und doppelten Boden unterwegs ist, ist Mopedfahren saubillig.
So langsam gehen wir die angemeldeten Mopeds aus.
Habe gerade die Abrechnung von meiner neu zugelassene ADV 350 rausgesucht.
Saisonkennzeichen von 11 bis 04.
Rechnungsbetrag 56,54Euro. Natürlich nur Haftplicht und alle Versicherungen bei einem Versicherer.
Wenn man ohne Netz und doppelten Boden unterwegs ist, ist Mopedfahren saubillig.
- Pingelfred
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
ohne Netz und doppelten Boden bei einem Gegenwert von runden 6000€, dafür bin ich zu arm. Mein Forza 300 kostet 56€ Jahresprämie bei folgenden Werten: 3000 Kilometer HP/TK150/VK500. Gerade Bremen belegt den ersten Platz in der bundesweiten Kriminalitätsrate. Ein Drecksloch in vielerlei Hinsicht.
Unfallflucht, Rote Ampeln zu ignorieren gilt hier als Normalfall...da ich keinen aktuellen Vertrag besser wie SF2 Frei habe, liegt die Vespa bei gleichen Bedingungen bei gut 240€ p.a... und da muss ich ganz tief in mich gehen ob mir das Wert ist. Kann sein das die Vespa im März bereits wieder Geschichte sein wird.
Unfallflucht, Rote Ampeln zu ignorieren gilt hier als Normalfall...da ich keinen aktuellen Vertrag besser wie SF2 Frei habe, liegt die Vespa bei gleichen Bedingungen bei gut 240€ p.a... und da muss ich ganz tief in mich gehen ob mir das Wert ist. Kann sein das die Vespa im März bereits wieder Geschichte sein wird.
„Jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt, Morgen ist heute, Carpe Diem“
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Marsmännchen
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Vespa PX 125 kostet fast nix. Jahresbeitrag SF2 ohne Saison 20,59 vor dem Umschreiben.
Seit 1992 habe ich bei allen Fahrzeuge nur Haftpflicht.
1991 mal für ein Jahr einen neuen Golf GTD Vollkasko versichert.
Ich fahre irgendwie aufmerksamer wenn ich das nicht hab.
Ein Arbeitskollege dachte, er müsste mir das gleich tun. Kurz darauf legte er sein Auto aufs Dach.
Also ich empfehle das niemanden.
Seit 1992 habe ich bei allen Fahrzeuge nur Haftpflicht.
1991 mal für ein Jahr einen neuen Golf GTD Vollkasko versichert.
Ich fahre irgendwie aufmerksamer wenn ich das nicht hab.
Ein Arbeitskollege dachte, er müsste mir das gleich tun. Kurz darauf legte er sein Auto aufs Dach.
Also ich empfehle das niemanden.
Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Kennt ihr den Verti Zweitfahrzeugtarif?
https://www.verti.de/autoversicherung/z ... eug-tarif/
Ihr habt z.B. das Auto mit SF25 bei einer anderen Versicherung.
Und zack könnt ihr bei Verti ein weiteres Fahrzeug mit SF25 versichern.
Ich hatte die Wave dort im ersten Jahr für 16,- Euro.
Jetzt haben sie auf 17,- Euro erhöht.
https://www.verti.de/autoversicherung/z ... eug-tarif/
Ihr habt z.B. das Auto mit SF25 bei einer anderen Versicherung.
Und zack könnt ihr bei Verti ein weiteres Fahrzeug mit SF25 versichern.
Ich hatte die Wave dort im ersten Jahr für 16,- Euro.
Jetzt haben sie auf 17,- Euro erhöht.
Auch das Kind eines Frosches ist ein Frosch.
- Pingelfred
- Beiträge: 1150
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Danke für den Tipp 
„Jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt, Morgen ist heute, Carpe Diem“
- Bastlwastl
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Kann man aktuell bis Mitte Januar einen Anmeldestop mit Freigabe einstellen ?
Jedes Jahr die gleiche kagge mit dem Spamzeug
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Bastlwastl hat geschrieben: ↑Mo 8. Dez 2025, 22:23Kann man aktuell bis Mitte Januar einen Anmeldestop mit Freigabe einstellen ?
- Bastlwastl
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Danke !
und sry ich weis das sowas alle Nervt…
und sry ich weis das sowas alle Nervt…
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harryguenter
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT
Hmmm, wollte vor Jahren auch mal die Vollkasko sparen - hab mich zum Glück dagegen entschieden. Neujahr morgens um 2 setzte meine Liebste den Wagen in die Leitplanken.Marsmännchen hat geschrieben: ↑Mo 8. Dez 2025, 18:38Seit 1992 habe ich bei allen Fahrzeuge nur Haftpflicht.
...
Ein Arbeitskollege dachte, er müsste mir das gleich tun. Kurz darauf legte er sein Auto aufs Dach.![]()
Also ich empfehle das niemanden.
Vollkasko nur für 1-3 Jahre beim Neuwagen ist sicherlich eine valide Strategie. Wenn man allerdings lange genug Unfallfrei "durchhält", ist die Vollkakso am Ende doch recht günstig und sichert im Zweifel doch einen größeren finanziellen Schaden am (für die meisten) zweitteuersten Besitz (nach dem Haus) ab.