Schwaben halt, die können manchmal richtig nerven!
Liegt wohl auch an der Solitude Rennstrecke in meiner Nähe.
Mit der Inno bin ich ebenfalls mehrmals kontrolliert worden. Vor allem auf die selbsgebauten Alukoffer und Halterung haben sie's abgesehen.
Grüssle Karl
Zum Einen erlischt definitiv die Betriebserlaubnis und eine Einzelabnahme ist aufwendig und, wenn's denn überhaupt ein Prüfer abnimmt, sicherlich nicht billig.
VG
Snuff
Ist das so , wenn ich diesen Artikel lese
sehe ich für die Tiptronic keinen Grund zum erlöschen der Betriebserlaubnis
...ausser man hat LED Beleuchtung eingebaut , das geht garrrnnnich , wo kommen wir den da hin , wieso soll der Driver besser sehen bei Dunkelheit , oder besser gesehen werden , das ist verbot !!
beim TÜV erkundigen ist der beste Weg.
Das Fahren mit einem Holzbein dürfte nochmals eine Hürde sein. Bastl hat schon darauf verwiesen. Ich hab zwar noch keinen Biker mit Holzbein getroffen aber wird es bestimmt auch geben.
bin gespannt wie es weitergeht
Gruß Karl
Schwaben halt, die können manchmal richtig nerven!
Stimmt
Hauptsache der überpreußische, hondaprozent rechtwinklig gedengelte Bedenkenträger hat eine schwäbisch-präzise TÜV-Abnahme und ein sauberes polizeiliches Führerzeugnis...
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
Warum macht ihr jetzt denn solche Faxen und fangt hier ohne Hintergrund mit Gott und der Welt rumzuquaken?
Es ist definitiv möglich bei Zn Oberschenkelsmputation auch Solomotorrad zu fahren.
Ich kannte zB auch jemand persönlich. Er hatte wegen einer rechtsseitigen prophetisch gut versorgbaren OS Amputation nach dem Gutachten aber eine Leistungsbeschränkung von 27 PS. Er fuhr eine Sr 500 mit Bremse auf die linken Seite neben dem Schalthebel verlegt.
Leider ist er später tödlich verunglückt. Aber nicht wegen seines Handicaps.
Ich helfe gerne und bei Schwierigkeiten findet sich fast immer eine Lösung.
mach ich doch nicht Harri.
Man kann es sehen wie man will, ohne TÜV Abnahme würde ich Melibokus Hans nicht empfehlen herumzufahren. Wenn etwas passiert was wird die Versicherung sagen?
Ich meins nur gut mit ihm und ich denke auch
das Risiko geht er nicht ein.
Auf JanN Senf geh ich erst gar nicht ein
Scheinbar ist, auf nötigen Tüv hinweisen, schon genug um die Pforten zur Hölle zu öffnen. Eventuell gibts ja ne kleine Chance, dass es dann doch mit dem eigentlichen Thema weiter geht. Ich drücke die Daumen.
Nun trennt doch mal sauber.
Wenn Jemand ein Handicap hat, dann muß per Gutachten einmal die Möglichkeit der Person geprüft werden und dann ob der Umbau technisch einwandfrei dem Handicap entsprechend ausreichend ist. Den Weg habe ich auf seite 5 und 6 im "Melibokus Handicap Thread" incl der sinnvollen Ansprechpartner genannt.
Alles Andere ist ein Verstoß StGB 315 c als Gefährdung im Strassenverkehr wegen körperlicher Mängel.
Wenn Wolfgangs "zusätzliche Schaltmöglichkeit" von einem nicht Gehandicapten genutzt wird ist das ein ganz anderer Schnack.
So ist zB die Schaltung selber relativ freigestellt wenn sie optional erfolgt. Auch bei einer Eintragung einer zurückverlegten Fußrastenanlage (habe ich übrigens nicht nur einmal bei eigenen Fahrzeugen eintragen lassen) geht es nicht um die Schaltung, sondern im wesentlichen um die Festigkeit der Fußraste (am besten mit Gutachten /Materialbeschreibung etc) und ob vorallem eine dann per Gestänge betätigte Bremse sicher und zuverläßig bleibt.
Bei der zusätzlichen Schaltbarkeit optional mit elektrischem Impuls sehe ich nicht das Problem zumal
Bremse und Fußraste gleich bleibt und sogar die originale Schaltung genauso zusätzlich betätigt werden kann.
Ich lasse ja persönlich relativ viel eintragen, eigentlich alles was geht und hier wäre ich zB geneigt, sowas zuverläßig und auch schick zu machen und nur zur Sicherheit evtl vielleicht mal nachfragen, ob da überhaupt eine Eintragung nötig ist.
Ich helfe gerne und bei Schwierigkeiten findet sich fast immer eine Lösung.
Zum Einen erlischt definitiv die Betriebserlaubnis und eine Einzelabnahme ist aufwendig und, wenn's denn überhaupt ein Prüfer abnimmt, sicherlich nicht billig.
VG
Snuff
Ist das so , wenn ich diesen Artikel lese
sehe ich für die Tiptronic keinen Grund zum erlöschen der Betriebserlaubnis
...ausser man hat LED Beleuchtung eingebaut , das geht garrrnnnich , wo kommen wir den da hin , wieso soll der Driver besser sehen bei Dunkelheit , oder besser gesehen werden , das ist verbot !!
Moin,
der Umbau auf Handschaltung führt, sofern diese Ausführung nicht bereits in der KBA-Zulassung beschrieben wurde, als erhebliche technische Änderung folgerichtig zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Da hilft auch kein subjektives Rechtsempfinden.
Was bei diesem Thema auch "gerne" vergessen wird ist die Meldepflicht körperlicher Beeinträchtigungen an die Führerscheinstelle.
VG
Snuff
PS: Der Artikel gibt Deine Ableitung so nicht her.
Harri kennt sich medizinisch bestens aus.
Jedenfalls hab ich in den 60 Jahren Zweiradfahren keinen Biker mit Holzbein getroffen.
In der DDR gab es ein Fahrzeug mit Dach das für Beinamputierte geeignet war. Hab das mal bei einem Forumsmitglied gesehen weiß aber nicht mehr wie das heißt. Gelb mit 2 Sitzen soweit ich mich erinnern kann. hab`s gefunden Simson Duo.
Die Konstruktion von Wolfgang ist interessant und kann mit zwei Beinen genutzt werden.
alleine in meinem Bekanntenkreis sind vier Fahrer ohne Beinmittel und ohne Kniegelenk. Und im weiteren Bekanntenkreis zwei ohne Hand die Alle fahren
Das ist ja auch gut das sowas möglich ist, nur eben im Rahmen der entsprechenden Regelungen. Die meisten lassen sich da fachlich und professionell beraten. Ich hatte vor Jahren selbst einen Pat. mit Fußamputation der sogar Motorradrennen fuhr. War komplett legal und versichert. Alles andere ist nicht wirklich pfiffig.......
Ich denke mal das so etwas klar ist !
Tagträumer gibts da zu genüge.
Man muss vor allen aufpassen nicht von nem übereifrigen
Mitarbeiter der Führerscheinstelle pauschal zu nem Psychologischen Eignungstest Verdonnert zu werden
aufgrund der Traumatischen Ereignisse.