Tagfahrlicht (mit E)
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Karl Retter
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
ich hatte auch einen TÜV Prüfer der mich gefühlt auf der Latte hatte. Hatte er aber nicht, er war halt sehr genau. Er bemängelte an meiner damaligen Deauville Rastpunkte bei der Lenkung.
Mir ist das gar nicht so aufgefallen, hatte mich daran gewöhnt. Er sagte mir wenn neue Lager verbaut sind soll ich wiederkommen und berichten.
Er hatte recht, das sagte ich ihm auch und seit dem klappte es mit uns beiden viel besser.
Verbieten dass der TÜV Prüfer das Fahrzeug anhebt wegen Beschädigung hab ich bisher noch nicht gehört. Ich hätte als Prüfer die Plakette abgekratzt und die Polizei gerufen.
Grüssle Karl
Mir ist das gar nicht so aufgefallen, hatte mich daran gewöhnt. Er sagte mir wenn neue Lager verbaut sind soll ich wiederkommen und berichten.
Er hatte recht, das sagte ich ihm auch und seit dem klappte es mit uns beiden viel besser.
Verbieten dass der TÜV Prüfer das Fahrzeug anhebt wegen Beschädigung hab ich bisher noch nicht gehört. Ich hätte als Prüfer die Plakette abgekratzt und die Polizei gerufen.
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Harri
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Der Mann hat doch nix falsch gemacht und m. M. bist Du nur empört, daß er sich offensichtlich von Dir nicht mit fadenscheinigen Sachen hat einlullen lassen.
Da Du ja schon bei seinem Vorgesetzten warst und der Dir wohl angeblich etwas „unlogisches“formuliert hat, wäre zB da der Ansatz gewesen, einfach zu fragen, wie Du mit ihm zusammen die „Kuh vom Eis kommen kannst“ und was Du machen musst, damit er Dir das einträgt.das wäre interessanter gewesen als die Mitleidsnummer hier,
Stattdessen wirst Du bockig wie ein kleines Kind, schweifst vollkommen vom Thema ab und beleidigst zu Unrecht andere und versuchst jetzt jetzt auch, nicht ernst zunehmend in meine Richtung zu beißen. Es haben nicht immer die anderen Schuld und m.M. solltest Du Dich erstmal an die eigene Nase fassen und Dich mal fragen wer du überhaupt bist und dann daran arbeiten wie Du Dein Problem selber gelöst bekommst.
Wenn Du dann davon berichten kannst wird es wieder interessant.
Ich helfe gerne und bei Schwierigkeiten findet sich fast immer eine Lösung.
- Trabbelju
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Es kann schon mal vorkommen, daß ich auf Anhieb Antipathien gegen jemand habe und natürlich auch umgekehrt.
Merke ich, daß mich der Andere am Seil runterlassen will, suche ich das Gespräch.
Verhärten sich die Fronten, war es das für mich.
Wer das Geld hat liegt oben.
Geht euch in Zukunft aus dem Weg, es gibt ja noch andere Prüforganisationen außer der Dekra.
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Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine
Helmut Schmidt, 23.12.1918 - 10.11.2015
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Du kennst die Geschichte nicht, da hier nur verkürzt wiedergegeben. Der Prüfer wollte das Fahrzeug an nicht für die Hebebühne geeigneten Punkten anheben. Dem hätte ich auch was erzählt.Karl Retter hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 09:25Verbieten dass der TÜV Prüfer das Fahrzeug anhebt wegen Beschädigung hab ich bisher noch nicht gehört. Ich hätte als Prüfer die Plakette abgekratzt und die Polizei gerufen.
OT: Hatte ich auch mal mit meinem damaligen Ford Transit in der Vertragswerkstatt. Der kam auch mit verbogenem Schwellerfalz vom Service zurück. Darauf angesprochen wurde natürlich alles abgestritten, von "das war schon", "das muss so", und "wir sind die Fachleute", "glaubst du, wir machen das zum ersten Mal?". Offensichtlich ja und das hat Methode. Nach Präsentation der entsprechenden bebilderten Seite im Werkstatthandbuch robbte dann auf Anweisung des Chefs ein Lehrling "kulanterweise" unters Auto und dengelte mit einem normalen Hammer die Blechfalze wieder zurück, dass der noch vorhandene Lack endgültig abbplatzte. Die Beule war danach natürlich immer noch da und ratet mal, mit wem ich dann wegen der Rostschutzgarantie Theater hatte? Die bezog sich nur auf Durchrostungen. Und solange das Blech nicht durch ist, darf der Stift drauf rumhämmern soviel er will. Ist dann ein Loch drin wegen dem Hämmern, dann greift die Garantie auch nicht, da es ja nicht wegen mangelnden Rostschutz, sondern einer Maßnahme einer Fachwerkstatt, für die diese einstehen muss. Hab das Fahrzeug dann verzweifelt irgendwann verkauft. Der Händler legte kurz darauf dann auch noch eine Insolvenz hin, die noch einige Gerichte beschäftigte.
Meine Ebay-Kleinanzeigen. Forenpreise auf Anfrage. Biete auch Tauschbörse für Givi-Kofferschließungen
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Harri
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Leute, hier muß man doch mal trennen.
Die Anheben habe ich auch gelesen, aber mit Absicht nix dazu gesagt, weil ich nicht dabei war. Da mußte man auch fairerweise dem Prüfer eine Bühne anbieten.Letztendlich geht es doch um die Zulässigkeit, bzw Nichtzulässigkeit der Tagfahrlichtausführung bei JanN. Da noch zusätzlich ob ein Prüfer etwas klar nicht zulässiges durchwinken muß oder nicht.
Muss er nicht und wenn er das nicht macht, ist er deshalb nicht zu beleidigen.
Die Anheben habe ich auch gelesen, aber mit Absicht nix dazu gesagt, weil ich nicht dabei war. Da mußte man auch fairerweise dem Prüfer eine Bühne anbieten.Letztendlich geht es doch um die Zulässigkeit, bzw Nichtzulässigkeit der Tagfahrlichtausführung bei JanN. Da noch zusätzlich ob ein Prüfer etwas klar nicht zulässiges durchwinken muß oder nicht.
Muss er nicht und wenn er das nicht macht, ist er deshalb nicht zu beleidigen.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Ganz so einfach ist es im wirklichen Leben leider nicht.Sachsenring hat geschrieben: ↑So 17. Mai 2026, 23:28Denn, was man nicht sieht - ist auch nicht da und somit nicht Tüffrelevant.
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.


- JanN
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Und ich distanziere mich von primitiver Cancel-Culture-"Argumentation": im Gegensatz zu manchem hier habe ich differenziert argumentiert, und nicht jede Argumentation in der Nazis und Moral vorkommen, ist deshalb eine Nazi-Moralkeule. Wenn du zum lesen, verstehen und sinnvoll antworten keine Zeit hast, dann lass es manchmal lieberSachsenring hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 08:44Die Nazi-Moralkeule ist der Trumpf in jeder Argumentationskette. Möchte man sich doch geflissentlich davon distanzieren.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
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Ganz so einfach ist es im wirklichen Leben leider nicht.
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Wir reden doch vom tüv? Doch. Genau so klappt das.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Und darum bist du auch kein Prüfer, sondern nur ein alter Mann, der im Eifer der voreingenommenen Stänkerei das entscheidende Wort "unsachgemäß" überlesen hatKarl Retter hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 09:25Verbieten dass der TÜV Prüfer das Fahrzeug anhebt wegen Beschädigung hab ich bisher noch nicht gehört. Ich hätte als Prüfer die Plakette abgekratzt und die Polizei gerufen.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Erinnerungskultur durch Nazivergleiche. Genau mein Humor.
Erinnert mich an Böhmermann.
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Karl Retter
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
du wirst doch nicht sagen wollen der TÜV Prüfer weiß nicht wo er anheben kann?JanN hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 12:51Und darum bist du auch kein Prüfer, sondern nur ein alter Mann, der im Eifer der voreingenommenen Stänkerei das entscheidende Wort "unsachgemäß" überlesen hatKarl Retter hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 09:25Verbieten dass der TÜV Prüfer das Fahrzeug anhebt wegen Beschädigung hab ich bisher noch nicht gehört. Ich hätte als Prüfer die Plakette abgekratzt und die Polizei gerufen..
Das müssen nicht immer die vorgegebenen Punkte sein.
Der Alte Mann hat schon tausende Fahrzeuge angehoben hat sogar schon TÜV Plaketten kleben dürfen und im Gegesatz zu Dir Ahnung von der Sache.
Grüssle Karl
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Was der Mann alles falsch gemacht hat schrieb ich ja bereits. Mit seinem Chef habe ich telefoniert und geschrieben. Und natürlich habe ich auch versucht, mit ihm einen Weg zu finden, wie man die Kuh vom Eis bekommen kann. Er hat aber letztlich die Ansicht vertreten, dass auch unlogische Vorschriften penibel befolgt werden dürfen, und er seinen Kolleghen deshalb nicht anweisen kann und darf, die Vorschrift zu ignorieren, wenn der das nicht wegen Irrelevanz stillschweigend von sich aus tut. Und Unzulässiges kann man natürlich auch nicht eintragen lassen. Und es ging hier auch nicht um Mitleid, sondern nebenbei um einen Bericht über den Unsinn von manchem Gesetz, und wie der eine und der andere damit umgeht.Harri hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 10:24Der Mann hat doch nix falsch gemacht und m. M. bist Du nur empört, daß er sich offensichtlich von Dir nicht mit fadenscheinigen Sachen hat einlullen lassen.
Da Du ja schon bei seinem Vorgesetzten warst und der Dir wohl angeblich etwas „unlogisches“formuliert hat, wäre zB da der Ansatz gewesen, einfach zu fragen, wie Du mit ihm zusammen die „Kuh vom Eis kommen kannst“ und was Du machen musst, damit er Dir das einträgt.das wäre interessanter gewesen als die Mitleidsnummer hier,
Von der Lösung schrieb ich bereits vor deinem ersten offenbar übermüdet abgesetztem Post, der völlig vom eigentlichen Thema abgeschweift ist.
Schade, dass du oft nur Fragen beantwortest, die keiner gestellt hat, tatsächlich an dich gerichtete Fragen aber gelegentlich einfach ignorierst.
Zur Klarstellung für die kurzdenkenden Schnellschießer: ich bin nicht der Meinung, dass du ein Nazi bist, und wollte dir dergleichen auch nicht entfernt unterstellen, sondern habe mit dem Filbinger-Beispiel nur versucht, dir in einem besonders krassen Fall vor Augen zu führen, wohin es führen kann, wenn man sich bei seinem unsinnigen Handeln ohne Not und wider besseres Wissen auf geltende Gesetze und Vorschriften beruft.
Und das mit der Verantwortung hatten wir neulich auch schon mal: Deine gelegentliche Raserei unter Mißachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (mit der du zumindest gelegentlich prahlst) ist nicht deshalb in Ordnung, weil du bereit bist, in den Knast zu gehen, wenn du dabei jemanden tot fährst, sondern auch ohne Unfall verantwortungslos.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Dass das gelegentlich so klappt, bedeutet eben leider nicht, dass es in jedem Fall gesetz- und vorschriftskonform wäre, und man sich pauschal darauf berufen könnte. Auch deine Mongo-Inno ist so durch die HU gekommen (was ich ok finde), obwohl es bei penibler Auslegung aller Vorschriften Gründe gegeben hätte, vorher Änderungen zu verlangen...Sachsenring hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 12:50Wir reden doch vom tüv? Doch. Genau so klappt das.
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Ersteres: können ja, dürfen neinKarl Retter hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 13:33du wirst doch nicht sagen wollen der TÜV Prüfer weiß nicht wo er anheben kann?
Das müssen nicht immer die vorgegebenen Punkte sein.
Zweiteres: die kannte er trotz gängigem Fahrzeug nicht mal - ansonsten: wenn problemlos möglich und auf Kundenwunsch schon
Booaaaah Alter, echt jetzt? Wenn ich das gewusst hätte, dann wär ich zur HU zu dir gekommen, denn du weißt ja nicht nur alles, sondern kannst offenbar sogar hellsehen (dabei allerdings auch schon mal ein rastendes Lenkkopflager übersehen)...Karl Retter hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 13:33Der Alte Mann hat schon tausende Fahrzeuge angehoben hat sogar schon TÜV Plaketten kleben dürfen und im Gegesatz zu Dir Ahnung von der Sache.
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Brämerli
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Re: Tagfahrlicht (mit E)
Da gibts ja diverse Lösungen zu https://www.amazon.de/Tagfahrlicht-STEUERMODUL-Auto-Motorrad/s?k=Tagfahrlicht+STEUERMODUL&rh=n%3A78191031, ehe das Ding hier ausufert.
