KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Über was man sonst noch redet
Anna2
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Anna2 »

Vielleicht kann man den wieder zu-vulkanisieren.
Auf groben Unsinn antworte ich nicht mehr.

Brämerli
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brämerli »

Kurze Frage, was ist die Folge, wenn ich die Pickerl auf ein nicht konformes (zu klieines) Kennzeichen klebe und erwischt werde. Da müssen dann ja irgendwie neue Pickerl her. Wie läuft das, was kostet es würde mich interessieren.

Mit den Pickerl meine ich die Aufkleber für den Tüv HU, Stempelplaketten.

Karl Retter
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Karl Retter »

ich bekam kein Pickerl in Österreich. Das Kennzeichen wird ins System eingegeben ein Beleg ausgestellt und fertig.
Grüssle Karl

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sivas
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von sivas »

Die einfachste Möglichkeit (in Deutschland) ein unpassendes Kennzeichen (zu groß) durch ein neues zu ersetzen, ist die Online-Ab- und Anmeldung. Da bekommst Du dann die neuen Plaketten per Post zugeschickt und darfst die selber auf das neue Schild kleben.
Verwendest Du dann ein Leichtkraftrad-Kennzeichen an einem Motorrad, kannst Du eine Mängelanzeige erhalten und musst das Krad mit korrektem Kennzeichen irgendwo vorführen bzw. die Zulassungsstelle klebt die dann.
Die TÜV-Plakette bei diesem Umkleben auf 12 zu setzen, nutzt nichts, da der korrekte Monat von der Polizei abgerufen werden kann, auch ohne dich anzuhalten. Trotzdem mag das sinnvoll sein, da eine Politesse z.B. bei der Parküberwachung das eben nicht kann und auch die Polizei das nur bei vorliegendem z.B. Diebstahlsverdacht macht.
So bekam ich eine TÜV-Knolle, weil ich nachts um 3'e mit dem Moped fuhr, wo nur geklaute Mopeds unterwegs sind. Es kam aber keine Mängelanzeige ! - drum fahr ich heute noch mit dem so geänderten Kennzeichen rum, halt nicht mehr nachts.
In D'land darfst Du mit einer beliebig lang ungültigen TÜV-Plakette unterwegs sein, wenn Du auf dem Weg zur Prüfstelle bist !
†
Untoter :shock:

Brämerli
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brämerli »

Super, merci.

Brett-Pitt
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brett-Pitt »

Kurzer Hinweis zum allerletzten Sivas-Satz:
JEIN.

Richtig ist, dass man ohne gültige Tüff-Plakette
(HU-Frist überzogen) auf öffentlichen Strassen
auf kürzestem Weg vom Wohnsitz/Stellplatz zur
nächsten Prüfstelle fahren darf. Vorausgesetzt,
das Kfz. ist verkehrssicher.

Richtig ist aber auch, dass ohne gültigen Tüff/HU
ein Kfz. nicht angemeldet bleiben darf, auch wenn
es zwischenzeitlich auf Privatgrund steht und in der
Zwischenzeit nicht auf öffentlichen Strassen bewegt
wurde. Andere Schublade, aber trotzdem Ordnungs-
Widrigkeit.

Und völlig falsch ist die Annahme, dass mann
Puch-Maxi-Mofas mit 60 kmh und V-Kz. fahren darf,
mit Verweis auf SBZ/DDR/Oblast Molotowgrad etc.
Bis auf die üblichen zwei bis drei Dorftrottel wissen
das hier aber alle:
"Seit Jahren legal unterwegs" ist etwas anderes als
"Seit Jahren so praktiziert, und nie aufgeflogen ..."

Weiter-Inklusion, auch für
Westschweizer, Westfalen, Westentaschenrowdys,

Ost-Pit
(östlicher Niederrhein, im Delta am Rand vom Thal)
Den jährlichen Flug über den Indik (13 to. CO2) kann man weder
mit Eigenstrom-Auto noch mit Nullenergie-Haus kompensieren !!!

H.A.B. Mitleid
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von H.A.B. Mitleid »

Seit Jahren legal unterwegs weil er damals über eine alte Typenklasse ein Gutachten gemacht hat. Nein, das geht heute nicht mehr, aber bis 2003 (oder so) war es möglich. Genau wie bei der Puch

Nur weil du das nicht kennst, heißt es nicht, dass es nicht existiert.

Und deswegen hatte ich es bei Interessante Internetangebote gepostet, eben weil es SELTEN ist
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Brämerli
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brämerli »

sivas hat geschrieben: ↑
Di 1. Sep 2026, 06:00
Die einfachste Möglichkeit (in Deutschland) ein unpassendes Kennzeichen (zu groß) durch ein neues zu ersetzen, ist die Online-Ab- und Anmeldung. Da bekommst Du dann die neuen Plaketten per Post zugeschickt und darfst die selber auf das neue Schild kleben.
Verwendest Du dann ein Leichtkraftrad-Kennzeichen an einem Motorrad, kannst Du eine Mängelanzeige erhalten und musst das Krad mit korrektem Kennzeichen irgendwo vorführen bzw. die Zulassungsstelle klebt die dann.
Die TÜV-Plakette bei diesem Umkleben auf 12 zu setzen, nutzt nichts, da der korrekte Monat von der Polizei abgerufen werden kann, auch ohne dich anzuhalten. Trotzdem mag das sinnvoll sein, da eine Politesse z.B. bei der Parküberwachung das eben nicht kann und auch die Polizei das nur bei vorliegendem z.B. Diebstahlsverdacht macht.
So bekam ich eine TÜV-Knolle, weil ich nachts um 3'e mit dem Moped fuhr, wo nur geklaute Mopeds unterwegs sind. Es kam aber keine Mängelanzeige ! - drum fahr ich heute noch mit dem so geänderten Kennzeichen rum, halt nicht mehr nachts.
In D'land darfst Du mit einer beliebig lang ungültigen TÜV-Plakette unterwegs sein, wenn Du auf dem Weg zur Prüfstelle bist !
Die für ich relevante Info, fett hervorgehoben. Habe jetzt 2 Schilder liegen, eines vom örtlichen Hersteller 100% konform und das niedrige, Zweizeilige. Habe noch nicht entschieden welches mit den Aufklebern an den Töff kommt. Unauffällig-Problemlos vs. bissi Coolnesfaktor... An sich ne klare Sache.

Brett-Pitt
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brett-Pitt »

Moin Eidgenosse,

nur der Vollständigkeit halber noch eine Ergänzung zum
...äh... Kuchenblech, also Chuchlichästli-Blechli:
In §50 der dt. FZV werden diverse Ausnahmen behandelt.
Nr. 1a regelt, dass Krafträder bis Erstzulassung 01.01.59
ein "kleines" Kennzeichen erhalten. Auf Wunsch kann der
Halter auch das reguläre Blech beantragen.

Das ist inzwischen verbessert, denn für meine 52er DKW
wurde dieser Wunsch abgelehnt bzw. beauflagt mit TÜV-
Gutachten, wegen "zu gross für bestehende Auspuffanlage".
Würde mir getz bei Wiederanmeldung weiterhelfen.

Was den ewigen Querulanten-ohne-Lappen angeht:
Er widerspricht sich selber. Textprobe? Gerne!
"Bis 2003 war es möglich. Genauso wie bei der Puch"
Diese Puch hat allerdings eine (Einzel-)Betriebserlaubnis
von 2009. Entdecke den Fehler und unterstreiche das
Wort Kartoffel.
Für alles weitere (60-kmh-Dax-mit-V-Kz) fehlt die Quellen-
Angabe. Welche Typklasse? Wo geregelt? Liefere er bitte!

Im Übrigen:
Nicht alle DDR-Simsen geniessen die 60-kmh-Regelung.
Es geht um Bestandschutz für DDR-Bürger. DDR-Mopeds,
die in den Ostblock exportiert wurden, geniessen KEINE
60-kmh-Option. Solche Re-Importe werden dann gerne mit
gefälschten Unterlagen verkauft.
Im Umkehrschluss fallen tatsächlich Importe ausse CSSR
(Jawa), Titoland (Tomos) etc. unter die 60-kmh-Regel.
Soweit diese Mopeds eine DDR-60kmh-Zulassung hatten.
Rein theoretisch könnte eine offene(!) Dax-50 Typ E über
die KoKo-Firma GENEX nach Osten gewandert sein. Alles
andere ist Humbug.

Weiter-Gesetzeslücken-suchen,

Devisenbeschaffer-Pit
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommerzie ... rdinierung
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H.A.B. Mitleid
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von H.A.B. Mitleid »

Ich bin eigentlich kein Querolant , du pickst hier meine posttngs raus und sagst das ich Blödsinn schreibe: Also wieso sollte ich DIR das "liefern"?

Google es doch selber. Habe dir bereits eine zahl genannt. Klar, kann ich dir weitere Tips geben, dann bitte etwas freundlicher

KEINE 60 km/h für exportierte DDR Mopeds ist auch falsch, die Welt dreht sich weiter

https://www.radiodresden.de/beitrag/sim ... lt-893121/

Naja, ihr habt jetzt Arabi den wir in Bielefeld rausgeschmissen haben, fussball-technisch wird sich nicht mehr viel bei euch drehen :mrgreen:
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Mauri
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Mauri »

...das stimmt mit den DDR Mopeds aus Ungarn usw.da ist jetzt auch 60km/h möglich wenn die den selben Auslieferungsstand wie die DDR Versionen hatten :inno2:
Gruß Mauri !

Brett-Pitt
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brett-Pitt »

Euer Ehren,

auch hier irrt der Q-O-L.
Es gab zwar offensichtlich eine diesbezügliche Gesetzes-Initiative.
Der deutsche Bundestag hat aber eine Lex-Bulgaria für 60-kmh-
Simsen abgelehnt. Oder anders ausgedrückt: Was nicht im
Bundesgesetzblatt abgedrückt wird, existiert (rechtlich) nicht.

Hierzu ein detailierter Simson-Artikel. Guckstdu:
https://blog.racing-planet.de/simson-re ... echtslage/

Es bleibt also dabei:
S) Ein Festmeter ist ein Festmeter
C) Eccos Ehefrau war bei Hochzeit nicht schwerhörig
U) Eine Puch von 2009 ist keine Puch von 2003
B) Mangelnde Schreib-Lese-Kompetenz bleibt ein
...äh... gesamtgesellschaftliches Problem.

Vermutlich gehts getz unvermindert mit Tuna und der
dritten Liga weiter. Da allerdings hatte Hotte recht:
Der rot-weisse Kader ist Mist. Watt war hier nochmaa
Thema? Kennzeichen-für-grosse-Motorräder. Da iss
Hotte bekanntlich raus.

Weiter-unlimitiert-Motorrad-fahren,

Big-Bike-Pit
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesges ... utschland)
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von Brämerli »

Wie lange wollt ihr das Kinderkacke-Ding noch machen?

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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von melibokus »

:lol:
... Wer Nachts um "3 e" Brot und Stückchen einkauft, ..iss selber Schuld! :aetsch1:
.
.
:prost2:
Gruß Hans

"Gehen lernt man nur durch Gehen."
(Schlierbacher Landstraße 200a .)

H.A.B. Mitleid
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Re: KURZE FRAGE ---> KURZE ANTWORT

Beitrag von H.A.B. Mitleid »

Wie die 60 km/h Zulassung zustande kam und warum es "legal" ist. Ob der Prüfer hinter schwedische Gardinen gehört überlassen wir der Gnade von Pit Curry

Danke, bitte.



https://bonsai-bike-forum.forumprofi.de ... l#msg14972
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